Die Bundesanwaltschaft hat heute (20. Mai 2025) wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren gegen den syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. von der Staatsanwaltschaft Bielefeld übernommen.
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB).
Ihm wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste eingestochen und dabei vier Personen lebensgefährlich verletzt zu haben. Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist. Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG).
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Polizeipräsidium Bielefeld fortgeführt.