Übernahme der Ermittlungen wegen des Sprengstoffanschlages anlässlich des Musikfestivals „Ansbach Open 2016“ von Generalbundesanwaltschaft übernommen.

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen wegen des Sprengstoffanschlages anlässlich des Musikfestivals „Ansbach Open 2016″ am Abend des 24. Juli 2016.

Nach den bisherigen Erkenntnissen zündete der 27-jährige syrische Staatsangehörige Mohammad D. gegen 22.10 Uhr im Zugangsbereich zum Festivalgelände der“Ansbach-Open 2016“ einen in seinem Rucksack mitgeführten Sprengsatz. Durch die Explosion wurden mindestens zwölf Personen verletzt, drei davon schwer. Der Attentäter selbst kam bei der Detonation ums Leben. Auf einem der Mobiltelefone des Attentäters wurde ein Video gesichert, in dem eine vermummte Person seine Zugehörigkeit zu Abu Bakr Al-Baghadi, dem Anführer des sogenannten „Islamischen Staates“, bezeugt. Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um
Mohammad D. handelt. Es besteht daher der Verdacht, dass Mohammad D. die Tat als Mitglied des „IS“ begangen hat. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob weitere bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden waren.

Die Bundesanwaltschaft hat daher die Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und anderer Straftaten gegen nicht namentlich bekannte Beschuldigte aufgenommen und das Verfahren der Staatsanwaltschaft Ansbach übernommen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen werden vom Polizeipräsidium Mittelfranken fortgeführt.

Zu weiteren Einzelheiten will die Bundesanwaltschaft aufgrund der laufenden Ermittlungen keine Auskünfte erteilen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*