Ulmen wehrt sich vor der Pressekammer des LG Hamburg.

Mit Schriftsatz vom 31. März 2026 hat Christian Ulmen, vertreten durch die Kanzlei Schertz Bergmann, bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den SPIEGEL-Verlag anhängig gemacht. Das Verfahren wird hier unter dem Az. 324 O 149/26 geführt. Gegenstand des Antrags ist der Artikel in der Printausgabe des „SPIEGEL“ vom 20. März 2026 mit der Überschrift „Entblößt im Netz“ und der online veröffentlichte Artikel vom 21. März 2026 mit der Überschrift „Du hast mich virtuell vergewaltigt“.

 Ulmen wendet sich insbesondere gegen drei Aspekte der Berichterstattung.

Der SPIEGEL soll es unterlassen,

  • durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet,
  • durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe gegenüber seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht und
  • in Bezug auf einen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 bestimmte Äußerungen (insbesondere „Wer […] fehlt, ist Ulmen“) zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und /oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, ohne mitzuteilen, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich die frühere Ehefrau des Antragstellers geladen und der Gerichtstermin zudem aufgehoben war.

Dem Verlag wurde der Verfügungsantrag heute mit einer Frist zur Stellungnahme übersandt. Vor diesem Hintergrund sei nicht bereits in den nächsten Tagen mit einer Entscheidung zu rechnen, teilte das LG Hamburg heute mit.

Fotoquelle: JCS

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