Untreue bzw. Untreue im besonders schweren Fall.

Landgericht eröffnet das Hauptverfahren gegen vier VW-Manager/Vorstandsmitglieder wegen des Untreueverdachts im Zusammenhang mit der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.

Mit Beschluss vom 28.07.2020 (Aktenzeichen 16 KLs 406 Js 59398/16 (85/19) hat die 16. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Vergütung mehrerer VW Betriebsratsmitglieder zugelassen. Die Eröffnung des Verfahrens ist entsprechend den Anklagevorwürfen erfolgt. Die Anklage richtet sich gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sowie einen ehemaligen und einen aktuellen Personalmanager der Volkswagen AG wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Untreue bzw. Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil des Volkswagenkonzerns.  Die Angeklagten sollen mitverantwortlich für die Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen an die Betriebsratsmitglieder gewesen sein. Die Anklageschrift umfasst insgesamt 29 mutmaßliche Untreuestraftaten, wobei die Angeklagten an diesen in unterschiedlichem Umfang beteiligt gewesen sein sollen. Die Festlegung der Vergütung und der Boni soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gegen die gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem Volkswagenkonzern durch die Zahlung überhöhter Gehälter und Boni an insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder in dem Zeitraum von Mai 2011 bis Mai 2016 ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro entstanden sein dürfte.

Nach Eröffnung des Hauptverfahrens wird die Kammer in Absprache mit den Verfahrensbeteiligten die Termine zur Hauptverhandlung abstimmen.

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