Urteil: Anschlagsplanungen in Düsseldorfer Altstadt waren erfunden.

Saleh A. wegen Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen in Syrien und wegen Totschlags zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

In dem Verfahren um ein vermeintlich geplantes Attentat in der Düsseldorfer Altstadt hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) den verbliebenen Hauptangeklagten Saleh A. heute unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an terroristischen Vereinigungen in mehreren Fällen und wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Wegen der ihm zur Last gelegten Planung eines terroristischen Anschlags in der Düsseldorfer Altstadt im Auftrag des „IS“ hat der Senat ihn freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Senats war der Angeklagte im Zeitraum ab Herbst 2012 in Syrien zunächst Mitglied der terroristischen Vereinigung „Uwais al-Qarani“ und später Mitglied des „IS“. Als Kämpfer übte er die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (Sturmgewehr AK 47 und in einem Fall eine Panzerabwehrwaffe) aus und war an Kampfhandlungen beteiligt. Im Februar 2013 tötete der Angeklagte im Zuge des Angriffs auf die syrische Stadt Tabqa einen syrischen Soldaten, der zuvor den Bruder des Angeklagten erschossen hatte.

Der anfängliche Verdacht, der Angeklagte habe einen Anschlag in der Düsseldorfer Altstadt geplant, hat sich für den Senat nicht bestätigt. Nach den Feststellungen des Senats hatte der Angeklagte diesen Sachverhalt, den er nach seiner Flucht aus dem Krisengebiet über die sog. Balkanroute den französischen und deutschen Ermittlungsbehörden berichtet hatte, erfunden. Er wollte sich dadurch Vorteile als „V-Mann“ verschaffen, seinen Aufenthalt sichern und den Nachzug seiner Familie ermöglichen. In der Hauptverhandlung hat er seine früheren Angaben zu einer Anschlagsplanung widerrufen.

Wegen seiner falschen Angaben war Saleh A. ursprünglich vorgeworfen worden, sich mit den ehemals mitangeklagten Hamza C. und Mahmood B. als Mitglieder bzw. Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu einem Anschlag in Düsseldorf verabredet zu haben. Selbstmordattentäter hätten Sprengstoffwesten zünden sollen, und es sei geplant gewesen, auf flüchtende Passanten zu schießen, um möglichst viele Menschen zu töten.

Nachdem Saleh A. im Laufe der Hauptverhandlung seine Mitangeklagten entlastet hatte und auch die weitere Beweisaufnahme den Verdacht gegen die Mitangeklagten nicht hinreichend erhärtet hatte, waren diese bereits am 13.12.2017 (Mahmood B.) und 31.01.2018 (Hamza C.) rechtskräftig freigesprochen worden.

Das Urteil gegen Saleh A. ist rechtskräftig, alle Beteiligten haben Rechtsmittelverzicht erklärt.

Aktenzeichen: OLG Düsseldorf, III-6 StS 1/17

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*