Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Tötung eines Wachmanns in einer Asylbewerberunterkunft rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 22. Januar 2026 – 6 StR 473/25.

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der angeklagten Person gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam verworfen, das wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 8 Monaten erkannt hat.

Nach den Feststellungen lebte die angeklagte Person im Jahr 2023/24 in Potsdam in verschiedenen Asylbewerberunterkünften. Dort verletzte sie im Februar 2023 eine Mitbewohnerin mit einem Messer am Arm. Im Mai 2024 stach sie einem in der Unterkunft tätigen Wachmann unvermittelt mit einem Messer zweimal in die Brust. Der Wachmann verstarb wenig später an den zugefügten Verletzungen.

Die Revision der angeklagten Person blieb erfolglos. Die Überprüfung des Urteils aufgrund von Verfahrensbeanstandungen wie auch der Sachrüge hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz: 

Landgericht Potsdam – Urteil vom 16. April 2025 – 21 Ks 8/24

Die maßgebliche Vorschrift lautet: 

§ 212 StGB (Strafgesetzbuch) – Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 8. April 2026

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