Urteil erwartet im Verfahren wegen Wahlfälschung.

OSNABRÜCK. Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wird in dem Verfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung voraussichtlich am

Montag, dem 11.06.2018 um 11:00 Uhr, Saal 272

ein Urteil verkünden.

Den insgesamt fünf Angeklagten wird vorgeworfen, im August und September 2016 im Zuge der niedersächsischen Kommunalwahlen im Bezirk Quakenbrück in unzulässiger Weise den Ausgang der Wahl beeinflusst zu haben. Vier der Angeklagten hätten für die Liste der Partei „DIE LINKE“ für die Stadtrats- sowie die Samtgemeinderatswahl kandidiert; zwei der Angeklagten hätten sich daneben auch für die Kreiswahl zur Wahl gestellt. Bei dem weiteren Angeklagten handelt es sich um ein Familienmitglied eines angeklagten Kandidaten.

Die Kammer hat seit Beginn der Verhandlung mehr als 60 Zeugen vernommen. In dem gestrigen Verhandlungstermin hat die Staatsanwaltschaft plädiert; heute folgten die Plädoyers der Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, gegen einen 56-jährigen Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Strafaussetzung zur Bewährung zu verhängen. Hinsichtlich der übrigen Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe bzw. Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten, jeweils unter Strafaussetzung zur Bewährung, gefordert. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft für alle Angeklagten beantragt, den Verlust der Wählbarkeit für einen Zeitraum von 4 Jahren als strafrechtliche Nebenfolge auszuurteilen. Die Verteidiger des 56-jährigen Angeklagten haben dagegen lediglich die Verhängung einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen beantragt. Die Verteidiger der vier weiteren Angeklagten haben beantragt, die Angeklagten von den Vorwürfen freizusprechen.

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