Urteil im Verfahren gegen einstigen SS-Wachmann rechtskräftig.

In dem Strafverfahren gegen den 93-jährigen einstigen SS-Wachmann Bruno D. ist das Urteil des Landgerichts Hamburg heute rechtskräftig geworden. Die für drei der Nebenkläger und für den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel der Revision wurden zurückgenommen.

Eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg hatte den Angeklagten, der von August 1944 bis April 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof eingesetzt war, am 23. Juli 2020 wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen sowie wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu einer zweijährigen Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil wurde innerhalb der einwöchigen Rechtsmittelfrist zunächst von zwei Vertretern der Nebenkläger und dann auch für den Angeklagten Revision eingelegt. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte heute gegenüber dem Gericht, das für seinen Mandanten eingelegte Rechtsmittel zurückzunehmen. Dem vorausgegangen waren in der vergangenen Woche bereits entsprechende Erklärungen der beiden Nebenklägervertreter.

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