Urteil im Verfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen einen Angehörigen des Militärischen Abschirmdienstes.

Das Amtsgericht Köln hat am heutigen Tage im Verfahren gegen einen Offizier des Militärischen Abschirmdienstes wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses den Angeklagten freigesprochen.

Ihm war vorgeworfen worden, Geheimnisse, die ihm in seiner dienstlichen Funktion anvertraut waren, unbefugt weitergegeben zu haben. In einem gegen Franco A. vom Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren soll beabsichtigt gewesen sein, Durchsuchungen bei Kontaktpersonen dessen durchzuführen. Über diese bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen soll der Angeklagte eine der Kontaktpersonen in Kenntnis gesetzt haben.

Bundesanwaltschaft klagt Franco. A. an.

Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf.

Das Gericht hat den Angeklagten freigesprochen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beweisaufnahme nicht ergeben habe, dass der Angeklagte Kenntnis von den bevorstehenden Durchsuchungen des Generalbundesanwaltes bei den mutmaßlichen Kontaktpersonen gehabt habe. Zudem habe nicht festgestellt werden können, dass der Angeklagte bei einem Treffen dem Zeugen André S. unbefugt ein Geheimnis – namentlich den Zeitpunkt einer etwaigen Durchsuchung – tatsächlich offenbart habe.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 539 Ds  297/18.

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