ver.di klagt gegen 8. Sonntagsöffnung in Berlin.

Heute hat ver.di Berlin-Brandenburg erneut eine Klage und einen Eilantrag gegen die Genehmigungspraxis zu Sonntagsöffnungen in Berlin beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Gegenstand des Verfahrens ist die Genehmigung eines 8. verkaufsoffenen Sonntags am 30. September 2018 anlässlich der Art Week durch die zuständige Senatsverwaltung.

Nach Einschätzung von ver.di sei die Art Week selbst bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht geeignet, das öffentliche Interesse für die Sonntagsöffnung zu begründen, da eine ausreichende Bedeutung für ganz Berlin nicht gegeben ist.

In der Begründung zur Allgemeinverfügung ist angeführt, dass die Veranstaltung Art Week insgesamt bis zu 110.000 Besucher, verteilt auf fünf Tage, anziehen würde.

Es sei daher davon auszugehen, dass an dem Sonntag, dem letzten Tag der Veranstaltung, vielleicht noch 20.000 Besucher zu den Ausstellungen kommen, was im Verhältnis zu 3,5 Millionen Einwohnern Berlins eine zu vernachlässigende Größenordnung wäre, so ver.di. Anzunehmen sei auch, dass der größere Teil der 20.000 Besucher aus Berlin kommt.  Ein öffentliches Interesse an der Öffnung aller Geschäfte in ganz Berlin und dem Verkauf aller Waren könne die Art Week damit nicht begründen. ver.di hatte bekanntlich bereits gegen die 1. Allgemeinverfügung über 3 Sonntagsöffnungen des ersten Halbjahres 2018 geklagt und im Eilverfahren in der ersten Instanz beim Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes jedoch aufgehoben. Offen ist noch immer das Hauptsacheverfahren dazu, das in den nächsten Monaten zu erwarten ist und möglicherweise durch mehrere Instanzen geht.

Gerade auch unter diesem Aspekt sei eine weitere Entscheidung im jetzigen Verfahren spannend, so ver.di.

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