Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen.

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag.

Berlin: (hib/MIS). Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/1595) die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, gegen Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen vorzugehen.

So sollten Produktverpackungen für Lebensmittel wie bei Mehl und Zucker prinzipiell voll befüllt sein, und nur in Ausnahmefällen dürfe ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt sein. Bei reduzierten Füllmengen sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller auch die Produktpackungen entsprechend kleiner werden; der Lebensmitteleinzelhandel soll darüber hinaus verpflichtet werden, am Angebotsregal darüber zu informieren, wenn sich Produktgröße und Volumen beziehungsweise Menge eines Artikels in den letzten sechs Monaten geändert haben.

Außerdem plädiert die Fraktion dafür, eine Preisbeobachtungsstelle für die Lebensmittelwertschöpfungskette in Deutschland einzurichten, die auch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln überwacht und regulierend eingreifen kann. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und Mess- und Eichgesetz solle nachgeschärft werden, indem alle Formen von versteckten Preiserhöhungen als verbrauchertäuschend oder irreführend verboten werden. Ferner sollen durch versteckte Preiserhöhungen unlauter erlangte Vorteilsgewinne der Unternehmen durch Gerichte, die Preisbeobachtungsstelle und zugelassene Verbraucherverbände abgeschöpft werden können und als so genannte Streuschäden in einen Fonds fließen, der der Finanzierung des Verbraucherschutzes dient.

Zudem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass europaweit einheitlich auf der Verpackung eines Lebensmittels darüber informiert werden muss, wenn sich Produktgröße und Volumen beziehungsweise Menge eines Artikels in den letzten sechs Monaten geändert haben.

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