Verdacht des Betruges mit Notdienstleistungen – Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in 158 Fällen erhoben. 

Der Beschuldigte war von Mitte April 2018 bis zur Auflösung Ende Januar 2022 alleiniger Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz im Landkreis Görlitz. Die tatsächliche Führung der Geschäfte erfolgte jedoch nicht am Sitz der Gesellschaft, sondern von den jeweiligen Wohnorten des Beschuldigten in Chemnitz und ab Januar 2020 im Landkreis Zwickau. Gegenstand des Unternehmens war die Vermittlung von Notdienstleistungen, darunter Schlüsselnotdiensten, Rohrreinigungen und Schädlingsbekämpfungen im gesamten Bundesgebiet.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich als Geschäftsführer der Gesellschaft mit einer unbekannten Vielzahl an Personen zusammengeschlossen zu haben, um sich einer gemeinsamen Abrede entsprechend durch überhöhte Schlüsseldienstleistungen und überhöhte Handwerksleistungen eine Einnahmequelle von nicht nur vorübergehender Dauer und einigem Umfang zu verschaffen. Dabei sollen die Beteiligten bewusst arbeitsteilig in der Weise vorgegangen sein, dass über einen Vermittler Leistungen an sogenannte Obermonteure vermittelt werden, diese die Leistungen erbringen, abrechnen und die eingenommenen Beträge unter Einbehalt eines gewissen Betrages an ein Konto der vom Beschuldigten geführten Gesellschaft weiterleiten sollten.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in Ausführung des Tatplans den Geschädigten in 158 Fällen Schlüsseldienstleistungen oder sonstige Handwerkerleistungen vermittelt und dabei bewusst wahrheitswidrig behauptet zu haben, es würde durch unmittelbar in der Region aktive Kollegen eine transparente Kostenaufklärung vor Ausführung der Arbeiten stattfinden und es handele sich um seriöse Partner sowie um kompetente und ausgewählte Schlüsselnotdienst- bzw. Handerkerfirmen.

Eine Erklärung über die Kosten soll dann in Absprache mit dem Beschuldigten regelmäßig weder vor Ort noch telefonisch stattgefunden haben. In der Folge wurde dann gegenüber den Geschädigten im Auftrag des Beschuldigten ein deutlich überhöhtes Entgelt (teilweise das Fünffache des angemessenen Entgeltes) abgerechnet. Dabei wurde den Geschädigten oft wahrheitswidrig erklärt, sie könnten diese Kosten bei ihrer Versicherung oder ihrem Vermieter geltend machen. Häufig sollen zudem auch unnötige Leistungen erbracht und abgerechnet worden sein. Im Auftrag des Beschuldigten sollen von Juli 2018 bis Mai 2020 in 158 Fällen im ganzen Bundesgebiet in betrügerischer Weise überhöhte Leistungen abgerechnet worden sein, u. a. in Aurich, Bad Kreuznach, Bamberg, Bautzen, Bremen, Bremerhaven, Buxtehude, Chemnitz, Cloppenburg, Darmstadt, Delmenhorst, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Emden, Großenhain, Heidelberg, Herne, Leipzig, Lüdenscheid, Ludwigsburg, Meppen, Nordenham, Nürnberg, Oldenburg, Pirna, Plauen, Schwanewede, Stuttgart, Tübingen, Wilhelmshaven, Worms und Zittau. 

Die Rechnungsbeträge wurden sodann von den sogenannten „Obermonteuren“, die im Auftrag des Beschuldigten tätig waren, unter Einbehalt eines Anteils von 35 % an ein Konto der vom Beschuldigten geführten Gesellschaft weitergeleitet.

Den Geschädigten entstand hierdurch ein Gesamtschaden von über 150.000 Euro.

Dem Beschuldigten sowie den gesondert verfolgten Mittätern war im gesamten Tatzeitraum sowie bei den jeweiligen Einzelhandlungen bewusst, dass sie auf die überhöhten Beträge keinen Anspruch hatten. Sie handelten, um die überhöhten Beträge ihrem Vermögen zuzuführen.

Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft. Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Der Beschuldigte hat die Tatvorwürfe bestritten und angegeben, für die überhöhten Abrechnungen nicht verantwortlich zu sein. 

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. 

Fotoquelle: By KaiBrenner2 – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=72756909

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