Vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ am 13. März 2018.

Auf Anordnung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière finden auf Grundlage von § 4 Abs. 2 Vereinsgesetz seit heute Morgen 6 Uhr in mehreren Bundesländern vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ statt. Es bestehe der dringende Verdacht, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“ den „Strafgesetzen zuwiderlaufen“.

Bundesinnenminister  de Maizière erklärt hierzu: „Bund und Länder zeigen mit den heutigen Maßnahmen, dass wir kriminelle Aktivitäten egal vor welchem gesellschaftlichen Hintergrund nicht dulden. Mit der Maßnahme zeigen wir einmal mehr, dass unser Rechtsstaat entschieden und konsequent gegen jedwede Form der Kriminalität vorgeht.“

Die Durchsuchungsmaßnahmen laufen in drei Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen) gegen Mitglieder des Vereins „Osmanen Germania BC“. Der „Osmanen Germania BC“ hat aktuell im gesamten Bundesgebiet 22 Ortsgruppen (sog. „Chapter“) Ein großer Teil der rund 300 Mitglieder habe türkische Wurzeln.

Der Verein bezeichnet sich als Boxclub (BC) und gibt vor, Jugendliche „von der Straße holen“ zu wollen. Tatsächlich aber liege dessen gemeinsamer Zweck in der gewalttätigen Gebiets- und Machtentfaltung sowie in der Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und versuchten Tötungsdelikten vor allem bei Auseinandersetzungen mit der mittlerweile aufgelösten kurdischen rockerähnlichen Gruppierung „Bahoz“.

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