Versammlungsbehörde verbietet Demonstration von Attila Hildmann am 25. Juli.

Attila Hildmann ist in der Vergangenheit mehrfach wegen provokanter und zu missbilligender Äußerungen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, auf den von ihm angemeldeten Demonstrationen auffällig geworden. Diese wurden durch die Polizei in der Vergangenheit dokumentiert. Eine für den 25. Juli angemeldete Demonstration von Hildmann wird nun durch die Versammlungsbehörde der Polizei Berlin verboten. Rechtsgrundlage ist § 15 Absatz 1 Versammlungsgesetz.

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagt dazu: „Das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut unserer Demokratie. Wer es aber ausnutzt um mögliche strafbare Äußerungen zu tätigen und die Würde anderer Menschen mit Füßen tritt, dem wird der Rechtsstaat entschieden entgegentreten. Ich bin froh über die Einschätzung der Versammlungsbehörde, die hier deutliche Grenzen aufzeigt.“

Das Verbot stützt sich dabei maßgeblich auf die bei der am 18.07.2020 erfolgten Äußerungen bezüglich derer mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung und wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten eingeleitet wurden. Es besteht für die am 25. Juli angemeldete Versammlung die erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass es erneut zu strafbaren Äußerungen während der Versammlung kommen wird.

Weiterhin stützt sich das Verbot auf die fehlende Einhaltung von Mindestabständen sowie die Verstöße gegen die beauflagte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei vergangenen von Hildmann durchgeführten Versammlungen. Es ist davon auszugehen, dass auch bei der Versammlung am 25. Juli diese Maßgaben nicht eingehalten werden und es damit zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr kommen wird.

Die Verbotsverfügung wurde Hildmann heute zugestellt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*