Verstoßen Sanktionen gegen Venezuela gegen das Völkerrecht?

Berlin. In einem weiteren Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (190215_WD 2-017-19_Rechtsfragen Venezuela) haben die Juristen die gegen Venezuela verhängten Wirtschaftssanktionen und Sperrung von Auslandsguthaben als potentiell völkerrechtswidrig eingestuft.

190215_WD 2-017-19_Rechtsfragen Venezuela

190219_Auswertung WD-Gutachten Wirtschaftssanktionen_JP (002)

WD 2-014-19_Venezuela (1)

Das berichtete gestern das Lateinamerikaportal amerika21.

Das Gutachten, das nun auch TP Presseagentur Berlin vorliegt, geht außerdem auf die Einordnung der Anerkennung des selbsternannten Interimspräsidenten Juan Guiadó durch die Bundesregierung und auf die Einmischung in „innere Angelegenheiten“ Venezuelas ein, indem Deutschland sich „in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts positioniert“ hat.

Nachdem sich bereits verschiedene Völkerrechtswissenschaftler wie der Göttinger Juraprofessor Kai Ambos gegenüber der Süddeutschen Zeitung zur Frage der Zulässigkeit der Wirtschaftssanktionen geäußert hatten, bestätigten nun auch die Juristen des Bundestages, dass „unterhalb der Schwelle zur Gewalt Wirtschaftssanktionen gleichwohl als verbotene Interventionen völkerrechtswidrig sein“ können. Zwar gebe es bisher noch „keine klare gewohnheitsrechtliche Regel, wonach Wirtschaftssanktionen völkerrechtlich unzulässig sind“, jedoch gelten für venezolanische Guthaben und Sacheinlagen bei Banken, die in Europa ansässig sind, zunächst die universellen Standards, insbesondere das Völkergewohnheitsrecht, so amerika21.

Heike Hänsel, Linksfraktion im Bundestag zu dem WD-Gutachten:

„Das WD-Gutachten zeigt, dass sich die Bundesregierung nicht nur völkerrechtlich auf dünnem Eis bewegt, sondern mit ihrer Anerkennung des selbsternannten Präsidenten Venezuelas, Juan Guaidó, auch gegen bisherige Praxis der deutschen Aussenpolitik verstösst, nur Staaten aber nicht Regierungen anzuerkennen. Dies ist ein weitreichender, gefährlicher Tabubruch und laut Gutachten auch eine völkerrechtlich fragwürdige Einmischung in innere Angelegenheiten Venezuelas, denn die Bundesregierung positioniert sich in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts völlig einseitig. Auch die weitreichenden US-Sanktionen mit dem Ziel des Regime Change sind nach OAS-Charta verboten. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Anerkennungspolitik zum Komplizen der US-Regime-Change-Politik gemacht und vorschnell jede Möglichkeit verspielt als glaubwürdige Vermittlerin in Venezuela zu einer politischen Lösung beizutragen.“

Foto (rechts): Heike Hänsel:

Fotoquelle (rechts): TP Presseagentur Berlin

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