Verteidigung legt Revision gegen SS-Wachmann-Urteil ein.

(617 Ks 10/17 jug.)

In dem Strafverfahren gegen den 93-jährigen einstigen SS-Wachmann Bruno D., der in der letzten Woche zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung wegen Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen verurteilt wurde, hat der Verteidiger des Angeklagten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Juli 2020 eingelegt. Zuvor hatten bereits die Rechtsanwälte Daimagüler und Goldbach für die drei von ihnen vertretenen Nebenkläger Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat gegenüber dem Gericht angekündigt, von der Möglichkeit einer Anfechtung des Urteils keinen Gebrauch zu machen.

Die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels der Revision beträgt eine Woche und endet in diesem Fall mit Ablauf des heutigen Tages. Die Revisionsführer können ihr Rechtsmittel innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils begründen, das in den nächsten Wochen abgefasst wird. Im Anschluss daran würden die Verfahrensakten über die Staatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden.

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