Verurteilung eines Schwimmlehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 20. März 2025 ? 6 StR 250/24.

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 4. Dezember 2023 verworfen, mit dem er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden ist. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte in der Zeit von Mitte 2018 bis Frühjahr 2021 in 16 Fällen sexuelle Handlungen an einem im Jahr 2007 geborenen Jungen und in einem weiteren Fall an einem im Jahr 2008 geborenen Jungen vor. 

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Vorinstanz: 

Landgericht Neubrandenburg – Urteil vom 4. Dezember 2023 – 23 KLs 6/22 jug

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 2. April 2025

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