Verwaltungsgericht Hamburg: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten und damit ohne eigene Sach- und Rechtsprüfung durch Anerkenntnisurteile vom 18. September 2017 festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme der Kläger am 8. Juli 2017 rechtswidrig war.

Verwaltungsgericht Hamburg: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme

AZ: 17 K 7105/17

AZ: 17 K 6865/17

Die jugendlichen Kläger aus Nordrhein-Westfalen wollten am 8. Juli 2017 an einer Demonstration im Zusammenhang mit dem G 20 – Treffen teilnehmen. Die Anreise erfolgte mit einem Bus, der von den „Falken“, einer SPD-nahen Jugendorganisation, gemietet war. Der Bus sowie deren Insassen, u.a. die Kläger, wurden auf Höhe der Raststätte Stillhorn von der Polizei in Gewahrsam genommen und zur Gefangenensammelstelle in Harburg verbracht.

Die beiden Kläger hatten Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war. Nachdem die Beklagte, die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport, dies anerkannt hatte, hat das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme antragsgemäß in einem Anerkenntnisurteil festgestellt. Im Rahmen eines Anerkenntnisurteils erfolgt keine eigene Prüfung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme durch das Gericht.

PM OVG Hamburg 25. September 2017 15:45 Uhr

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