Verzögerungen in Zukunft verhindern.

Bundesinnenminister Seehofer zu den asylrechtlichen Hintergründen der Tatverdächtigen in Chemnitz und Fachaufsicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat gestern den Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu einem Austausch über Fragen der Fachaufsicht gebeten und hat sich dabei zu den asylrechtlichen Hintergründen der beiden Tatverdächtigen von Chemnitz berichten lassen.

Zu den Tatverdächtigen in Chemnitz

Tatverdächtiger Yousif A.

  1. hat im November 2015 einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Aufgrund eines Eurodac-Treffers in Bulgarien wäre die Rücküberstellung nach Bulgarien grundsätzlich möglich gewesen. Die zuständige Ausländerbehörde wurde am 1. Juni 2016 über die Vollziehbarkeit der Dublin-Überstellung informiert. Weitere Schritte im Verfahren zur Überstellung obliegen im Anschluss daran der zuständigen Ausländerbehörde.

Aufgrund des Verstreichens der Dublin-Frist ging die Zuständigkeit auf die Bundesrepublik Deutschland über.

Im Rahmen einer am 7. November2017 durchgeführten Anhörung im Asylverfahren wurden dem BAMF ein Reisepass, eine Staatsangehörigkeitsurkunde und ein irakischer Personalausweis vorgelegt. Eine dokumententechnische Untersuchung des BAMF, deren Ergebnis am 15. Juni 2018 vorlag, ergab, dass es sich bei allen vorgelegten Dokumenten um Totalfälschungen handelte. Das BAMF arbeitet mit den Strafverfolgungsbehörden eng zusammen, um die Identität des Tatverdächtigen aufzuklären.

Der Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Seehofer dazu:

„Ich verurteile die abscheuliche Tat, die zum Tode eines jungen Mannes geführt hat.

Der mutmaßliche Tatverdächtige hätte im Jahr 2016 nach Bulgarien, wo er zunächst einen Asylantrag gestellt hatte, zurückgeführt werden können. Die Kommunikation zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem BAMF hätte hier besser sein müssen.

Solche Verzögerungen und Fehler müssen wir in der Zukunft verhindern. In den AnkER-Zentren ist der enge Austausch und die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Behörden vorgesehen, um schnell und effektiv die Einzelfälle zu behandeln und Rücküberstellungen in Ersteinreisestaaten zu ermöglichen. Deswegen bin ich froh, dass auch Sachsen bereits ein Ankerzentrum in Betrieb genommen hat.

Die Untersuchung der vorgelegten Dokumente hat zu lange gedauert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das BAMF über zu wenige der hochspezialisierten Dokumentenprüfer verfügt. Das habe ich bereits im April 2018 bei meinem ersten Besuch im BAMF festgestellt. Ich habe mich für mehr Personal eingesetzt, damit die Überprüfung deutlich schneller erfolgen kann. Denn klar ist: Es muss schnellstmöglich geklärt werden, ob Dokumente echt sind und damit die Identität eines Asylantragsstellers feststeht.“

Tatverdächtiger Alaa S.

  1. hat im Mai 2015 einen Asylantrag gestellt. Im September 2015 wurde ihm im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt. Seine Angaben zur Identität beruhen auf einer Selbstauskunft. Im Rahmen der Regelüberprüfung ist mittlerweile das Widerrufsverfahren eingeleitet worden und noch nicht abgeschlossen. Das BAMF verifiziert die Angaben zur Identität des S. im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens.

Zur Fachaufsicht über das BAMF

Das Gespräch wurde auch zum Anlass genommen weitere Fragen der Zusammenarbeit zwischen BAMF und BMI zu erörtern. Auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Wochenende betont Seehofer:

„Ich habe seit Beginn meiner Amtszeit als Innenminister die Weichen für einen glaubwürdigen Neuanfang im Bereich der Asylverfahren und des BAMF gestellt, und dies durch konsequente und nachhaltige personelle wie organisatorische Maßnahmen unterstrichen. Dazu gehört eine komplette personelle Neuaufstellung der Leitung des BAMF aber auch eine Stärkung der Fachaufsicht im meinem Haus.“

Im Juni 2018 hat Seehofer Hans-Eckhard Sommer als neuen Präsidenten des BAMF berufen, um einen personellen und inhaltlichen Neuanfang zu gestalten.

Seehofer hat am 6. April 2018 das BAMF als erste Geschäftsbereichsbehörde des BMI besucht.

Angesichts der weiter bestehenden Herausforderungen bei der Asyl- und Integrationspolitik wurden mit dem Haushalt 2018 auch die Voraussetzungen geschaffen, um im BAMF die befristet Beschäftigten nahezu vollständig dauerhaft zu übernehmen und dadurch das vorhandene geschulte Personal zu erhalten. Das BAMF erhält 1.650 neue Stellen. Zudem werden bei 4.500 vorhandenen Stellen Haushaltsvermerke gestrichen, die ansonsten dazu führen würden, dass diese Stellen in absehbarer Zeit wegfallen.

In Zuge der Vorfälle in der Außenstelle Bremen hat Seehofer sich für eine umfassende Aufklärung eingesetzt, unmittelbare Maßnahmen getroffen und unverzüglich eine unabhängige Prüfung des Bundesrechnungshofes erbeten, der Außenstelle Bremen untersagt, bis zum vollständigen Abschluss der Überprüfungen Asylentscheidungen zu treffen, um das Vertrauen in die Integrität und Qualität des Asylverfahrens zu stärken.

Zu diesen Maßnahmen gehörten u.a.: • zusätzliche Überprüfung nach dem Zufallsprinzip in 10 Prozent aller Asylentscheidungen des BAMF vor der Zustellung durch die zentrale Qualitätssicherung des BAMF • Aufstockung der Mitarbeiterzahl in der Qualitätssicherung in der BAMF-Zentrale • regelmäßige Überprüfung der Entscheidungen der Außenstellen, deren Schutzquoten vom bundesweiten Durchschnitt abweichen • Auftrag an das BAMF, wieder über die Gesamtschutzquoten in den Außenstellen des BAMF an das BMI regelmäßig zu berichten • Einführung einer Rotationspflicht der Qualitätssicherer  • Überarbeitung des Rechte- und Rollenkonzepts der Datenbank MARIS • Umsetzung einer Neuorganisation in der Aufbaustruktur des BAMF zum 1. Oktober 2018

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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