Wahl Prof. Zimmermanns in den UN-Menschenrechtsausschuss vom Auswärtigen Amt begrüßt.

Prof. Andreas Zimmermann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, wurde am 28. August 2018 auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes durch die Vertragsparteien des Internationalen Paktes über Bürgerliche und  Politische  Rechte als einer von 18 unabhängigen Experten zum Mitglied des Menschenrechtsauschusses der Vereinten  Nationen gewählt.

Im Rahmen der DFG-finanzierten Kollegforschergruppe ‚The International Rule of Law – Rise or Decline?‘ hat Prof. Zimmermann gemeinsam mit Felix Boos  ein Working Paper zum Thema „Bringing States to Justice for Crimes against Humanity – The Compromissory Clause in the ILC Draft Convention on Crimes against Humanity“ veröffentlicht.

Im Rahmen der DFG-finanzierten Kollegforschergruppe ‚The International Rule of Law – Rise or Decline?‘ hat Prof. Zimmermann gemeinsam mit Prof. Ulfstein ein Working Paper zum Thema „Certiorari through the Backdoor? – the judgment by the European Court of Human Rights in Burmych and Others v. Ukraine in perspective“  veröffentlicht

Am 29. Januar 2018 hat Zimmermann im Rahmen einer Expertenanhörung vor dem Hauptausschuss des Deutschen Bundestages am 29. Januar 2018 zu völkerrechtlichen Fragen der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Personen Stellung genommen. Seine schriftliche Stellungnahme finden Sie hier, seine mündlichen Ausführungen hier.

Zur Wahl von Prof. Dr. Andreas Zimmermann in den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts:

„Die Bundesregierung begrüßt die Wahl von Prof. Dr. Andreas Zimmermann in den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen. Wir freuen uns, dass mit ihm ein ausgewiesener Völkerrechtsexperte mit langjähriger praktischer Erfahrung in der völkerrechtlichen Beratung sowohl in Deutschland  als auch auf internationaler Ebene im VN-Menschenrechtsausschuss mitwirken wird.

Der VN-Menschenrechtsausschuss ist das Gremium unabhängiger Experten, das über die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte wacht. Er ist das älteste der nach den internationalen Menschenrechtsverträgen eingesetzten Vertragsorgane.

Wir begrüßen sehr, dass nach dem Ausscheiden des bisherigen deutschen Mitglieds Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr nun weiterhin ein deutscher Experte seinen Beitrag in diesem wichtigen Gremium leisten kann. Die in den Menschenrechtsverträgen eingesetzten internationalen Aufsichtsorgane zu unterstützen und zu stärken ist ein wichtiges Ziel der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Diesem Ziel, das Ansehen und die Autorität der Vertragsorgane noch zu erhöhen, dient auch die Benennung qualifizierter unabhängiger Expertinnen und Experten aus Deutschland.“

Fotoquelle: Karla Fritze

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