Warnung vor unseriösen Offerten nach erfolgten Handelsregistereinträgen.

Anlässlich eines nach einer Handelsregistereintragung beim Amtsgericht Stadthagen bekannt gewordenen Falls ist darauf hinzuweisen, dass private Unternehmen Handelsregistereintragungen zum Anlass nehmen, den eingetragenen Unternehmen Angebote über die Aufnahme in rein privatwirtschaftlich geführte und herausgegebene Unternehmensverzeichnisse gedruckter oder elektronischer Art zu machen.

Diese Angebote müssen nicht immer unseriös sein, sind es aber häufig. Insbesondere sind die Angebote häufig so ausgestaltet, dass die rechtliche Tatsache des Vorliegens eines Angebots auf den ersten Blick nicht ohne weiteres erkennbar ist, sondern dass das Angebot des privaten Dienstleisters so gestaltet ist, dass es einem Schreiben bzw. sogar einer Rechnung des Registergerichts, der Industrie- und Handelskammer, der Gerichtskasse oder anderen öffentlichen Stellen ähnelt. Einige dieser Angebote enthalten sogar Auszüge aus den gerichtlichen Bekanntmachungen und verstärken so den Eindruck, sie stammten von einer staatlichen bzw. gerichtlichen Stelle. Ein Überweisungsträger ist regelmäßig gleich beigefügt und suggeriert das Vorliegen einer Rechnung.

Es ist daher Obacht geboten und dringend zu beachten, dass alle diese mehr oder weniger deutlichen Vertragsangebote bzw. Zahlungsaufforderungen mit dem gerichtlichen Handelsregister nichts zu tun haben. Die offiziellen Rechnungen für Eintragungen ins Handelsregister erhält der Kostenschuldner allein vom eintragenden Amtsgericht. Die Gerichte beauftragen schließlich auch keine privaten Inkassounternehmen im Falle der Säumnis des Kostenschuldners.

Anm.: Die TP Presseagentur ist nach ihrer Eintragung ins Handelsregister mit solchen Offerten regelrecht zugeschüttet worden.

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