Weitere Eilanträge in Sachen „CETA“ erfolglos.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute weitere einstweilige Anordnungen in Sachen „CETA“ zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben sich mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen die vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada

(Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) gewandt. Sie wollten erreichen, dass die nach ihrer Auffassung nicht beachteten Maßgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2016 eingehalten werden. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßgaben vor der Zustimmung zu den Beschlüssen über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung von CETA umgesetzt hat.

Trotz Urteil noch viele offene Rechtsfragen zu CETA

„Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht die drei Auflagen, die es der Bundesregierung zu CETA gemacht hat, als umgesetzt ansieht. Außerdem bleiben viele Rechtsfragen weiter offen“, kommentierte heute Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heutige Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zu mehreren Eilanträgen zur vorläufigen Anwendung von CETA.

Ernst weiter:

„Das Bundesverfassungsgericht sieht beispielsweise die Möglichkeit zur einseitigen Beendigung der vorläufigen Anwendung durch einen einzelnen Mitgliedstaat als gegeben an. Damit setzt es eine wichtige Interpretationsvorgabe. Jedoch bestehen bei EU-Kommission und Juristischem Dienst des Europäischen Parlaments gegensätzliche Rechtsauffassungen. Dort ist man der Ansicht, die letztendliche Entscheidung zur Beendigung der vorläufigen Anwendung obliege dem Rat der EU. Auch die Frage der Rechtsverbindlichkeit der Protokollerklärungen zu CETA ist nicht geklärt. Dies ist aktuell Anlass für eine weitere Verschiebung der Abstimmung über CETA im Europäischen Parlament. Die Karlsruher Richter sind darauf leider überhaupt nicht eingegangen.

Bevor inhaltlich über CETA entschieden werden kann, sollte zumindest rechtliche Klarheit herrschen. Dazu muss CETA auch vom Europäischen Gerichtshof auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht hin geprüft werden. Wir werden einen entsprechenden Antrag einbringen und unseren Widerstand gegen CETA gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern forstsetzen.“

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