Heute jährt sich die Unterzeichnung des Einigungsvertrags zum 28. Mal. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde auf das bisherige Gebiet der DDR ausgedehnt, aus den Bezirken der DDR wurden die neuen ostdeutschen Bundesländer gebildet, die Wiedervereinigung Deutschlands rechtlich geregelt.
Matthias Höhn, Ostdeutschlandbeauftragter der Linksfraktion im Bundestag, dazu:
„Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 fixierte die Bedingungen für die Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober des gleichen Jahres. Die Einheit wurde durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes vollzogen. Mit dieser Entscheidung wurde die Chance vertan, die Wiedervereinigung auf Grundlage einer neuen gesamtdeutschen Verfassung zu gestalten. Bei dieser Variante wäre es eher möglich gewesen, über mehr Gleichberechtigung zu verhandeln, mehr über Beachtenswertes und Erfolgreiches aus der DDR zu diskutieren. Aber für diesen langwierigeren Weg gab es damals keine Mehrheiten und zu wenig Fürsprecher. Mit der Einführung der D-Mark waren bereits Fakten geschaffen, die Einheit so schnell wie möglich herzustellen. Das Erhaltenswerte der DDR schrumpfte in dieser Zeit auf die Souvenirgröße des Ampelmännchens und des Grünen Pfeils.
Der Einigungsvertrag war sicherlich eine beispiellose Herausforderung und Leistung für Politik und Verwaltung. Das darf nicht dazu führen, Probleme, die daraus bis zum heutigen Tag resultieren, klein zu reden. DIE LINKE im Bundestag benennt die wirtschaftlichen und persönlichen Verwerfungen, die aus dem Privatisierungsgebot des DDR-Vermögens resultierten. Bis heute stehen die Entscheidungen der Treuhand in Ostdeutschland für die Zerschlagung von Betrieben und die Entwertung von Biographien. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, wie im Grundgesetz fixiert, bleibt zentrale Aufgabe der Politik für Ostdeutschland. Lohn- und Vermögensgefälle, die Benachteiligung bei Renten generell und besonders schmerzhaft für zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen, für Braunkohlekumpel, Eisenbahner und Krankenschwestern bedürfen weiterer Korrekturen und gesetzlicher Reparaturen. Die Wiedervereinigung ist ein Prozess, der formal beendet scheint, gesellschaftlich aber längst nicht abgeschlossen ist.“
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
Nett, aber wann gedenkt Die LINKE Artikel 146 GG einzufordern?
Anm. TP:
Art. 146 Grundgesetz
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“