Wir wollen Recht, kein Lügentheater.

Nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen im Jahre 2010 sei zunächst zu wenig unternommen worden. Und es habe bis zum Jahre 2013 gedauert, also bis Kardinal Müller nach Rom gezogen ist, dass die Betroffenen mit seinem Nachfolger Bischof Vorderholzer den Aufarbeitungsprozess voranbringen konnten. Im Abschlussbericht Abschlussbericht_Domspatzen ist von Versäumnissen in der Zuständigkeit von Kardinal Müller die Rede, von „organisatorischem Versagen“. „Und es ist es mir sehr wichtig, dass sich Kardinal Müller auch bei den Betroffenen dafür entschuldigt, dass er jahrelang den systematischen Missbrauch an Domspatzen nur als Einzelfälle abgetan hat“, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig gegenüber domradio.de.

Rörig hatte Kardinal Gerhard Ludwig Müller für dessen Umgang mit den Übergriffen bei den Regensburger Domspatzen stark kritisiert und ihm Verschleppung vorgeworfen.

Müller weist diesen Vorwurf der Verschleppung massiv zurück, weil er den Tatsachen diametral widersprechen würde.

Der Vorsitzende der Opferorganisation netzwerkB, Norbert Denef, nahm dazu wie folgt Stellung:

„Dieser Streit ist aus unserer Sicht ein heuchlerisches Manöver, um an der aktuellen Situation der Opfer von sexualisierter Gewalt nichts ändern zu müssen.

Im vorliegenden Fall des Domspatzen-Skandals konnten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, so dass sich gegebenenfalls Kardinal Müller und weitere mutmaßliche Täter vor einem Gericht hätten verantworten müssen, sondern lediglich nur ein von der Kirche beauftragter Anwalt – weil alle Taten verjährt sind.

http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verj%C3%A4hrungsfristen_27.03.12.pdf

http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/11/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf

Selbst wenn die Taten noch nicht verjährt gewesen wären, hätte man niemanden für verschleppte Aufarbeitung schuldig sprechen können, weil es in Deutschland für Straftaten von sexualisierter Gewalt keine Anzeige- und Meldepflicht gibt.

Anstatt sich an diesem scheinheiligen Streit von Müller und Rörig zu beteiligen, fordern wir die Medien auf, sich für die Einführung der Anzeige- und Meldepflicht, sowie für die Aufhebung der Verjährungsfristen einzusetzen.

Die katholische Kirche wird nicht freiwillig ihre Opfer angemessen mit einer Million Euro entschädigen, sondern nur über den gerichtlichen Weg. Dafür ist die Aufhebung der Verjährungsfristen unumgänglich.

Mutmaßliche Mitwisser, Verleugner und Vertuscher, wie im Fall des Domspatzen-Skandals, können nur zur Rechenschaft gezogen werde, wenn es in Deutschland eine Anzeige- und Meldepflicht gibt.

Einen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, der sich lieber mit Kardinal Müller streitet, anstatt sich für die Einführung der Anzeige- und Meldepflicht, so wie für die Aufhebung der Verjährungsfrist einsetzt, brauchen wir nicht.

Wir von netzwerkB sind für die Unschuldsvermutung, auch für Kardinal Müller und seine Mitstreiter.

Wir wollen Recht, kein Lügentheater.“

http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/gloria-von-thurn-und-taxis-missbrauch-regensburg-domspatzen-100.html

Foto: Johannes-Wilhelm Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung

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