Zahlungsauflagen gegen zwei katholische Priester.

Das Amtsgericht Köln hat heute das Strafverfahren gegen zwei katholische Priester mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft nach mehrstündiger Verhandlung vorläufig gemäß § 153a Abs. 2 StPO eingestellt und den Angeklagten Zahlungsauflagen in Höhe von 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro gemacht. Die Zahlungen sind an den Weißen Ring zu leisten.

Maßgeblich für die Entscheidung war insbesondere, dass sich der Autor des Artikels in der Hauptverhandlung von seiner Wortwahl distanziert und sich für diese entschuldigt hat. Darüber hinaus hat er erklärt, seine Wortwahl zukünftig besser prüfen zu wollen. Da beide Angeklagte nicht vorbestraft sind, sah das Gericht bei fortbestehendem hinreichendem Tatverdacht die Auflagen als geeignet an, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen.

Hintergrund:

Es ging um Volksverhetzung gegen den bekannten Theologen Dariusz O., weil dieser homosexuelle Priester als „rücksichtslose Parasiten“ bezeichnete.

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Fotoquelle: By Albigowa – Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=57670525

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