Zugang zu Dokumenten: Erklärung der Kommission zum Beschluss des Gerichts.

EU-Kommission zur SMS-Affäre.

Die Europäische Kommission nimmt die Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten (Rechtssache T-36/23) zur Kenntnis. Sie wird sie genau prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden. Zu diesem Zweck wird die Kommission einen neuen Beschluss mit einer detaillierteren Erläuterung erlassen.

Das Gericht stellt fest, dass die Kommission in ihrer Entscheidung genauer hätte erläutern müssen, dass sie keine Dokumente der beantragten Art besitzt. 

Das Gericht stellt die Registrierungspolitik der Kommission in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten nicht in Frage. Diese Vorschriften sollen die Integrität der Aufzeichnungen der Kommission und vollständige Transparenz gewährleisten, indem sichergestellt wird, dass wichtige Dokumente, die von der Kommission verfasst wurden oder bei ihr eingegangen sind, interessierten EU-Bürgern leicht zugänglich gemacht werden. 

Transparenz war für die Kommission und Präsidentin Ursula von der Leyen schon immer von größter Bedeutung. Wir werden uns weiterhin strikt an den soliden Rechtsrahmen halten, um unsere Verpflichtungen durchzusetzen. Wir setzen uns weiterhin uneingeschränkt dafür ein, Offenheit, Rechenschaftspflicht und eine klare Kommunikation mit allen Interessenträgern, einschließlich der EU-Organe, der Zivilgesellschaft und Interessenvertretern, aufrechtzuerhalten.

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