Zwei Mitarbeiter von Heckler & Koch wegen illegaler Waffenexporte zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Landgericht Stuttgart ordnet gegen den Waffenhersteller Einziehung der Verkaufserlöse in Millionenhöhe an.

Die 13. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat heute das Urteil gegen fünf angeklagte frühere Mitarbeiter eines Waffenherstellers verkündet.

Gegen zwei der Angeklagten, einen ehemaligen Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin, wurden wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Gütern aufgrund erschlichener Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen bzw. wegen Beihilfe hierzu Bewährungsstrafen über ein Jahr zehn Monate und ein Jahr fünf Monate verhängt. Die übrigen drei Angeklagten, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer und Ausfuhrverantwortliche sowie ein stellvertretender Vertriebsleiter, wurden freigesprochen.

Zudem wurde gegen den Waffenhersteller die Einziehung von Verkaufserlösen in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro angeordnet.

Das Landgericht ist nach zehnmonatiger Hauptverhandlung, der Einvernahme zahlreicher Zeugen und der Verlesung einer Vielzahl von Urkunden zu der Überzeugung gelangt, dass der Waffenhersteller 4219 Sturmgewehre, 2 Maschinenpistolen und 1759 Magazine nach Mexiko ausgeführt hat, die dort von der zentralen Beschaffungsstelle an die mexikanischen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Chihuahua und Guerrero weiterveräußert wurden.

Die Ausfuhren nach Mexiko waren nach Auffassung der Kammer zwar inhaltlich von den Genehmigungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gedeckt. Diese waren jedoch aufgrund bewusst unrichtiger Angaben erschlichen worden, da den deutschen Genehmigungsbehörden als unzuverlässig erkannte Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden vorgelegt wurden.

Die damaligen Hauptakteure der illegalen Ausfuhren sind nach den Feststellungen der Kammer der ehemalige, bereits verstorbene Leiter des Vertriebsteams für Mexiko-Geschäfte sowie ein Verkaufsrepräsentant des Waffenherstellers, der sich in Mexiko aufhält und nicht zum Prozess erschienen ist.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass Gegenstand des Verfahrens ausschließlich der illegale Waffenexport war, nicht auch der Einsatz von Waffen in Mexiko.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil LG Stuttgart vom 21.02.2019 – Az.: 13 KLs 143 Js 38100/10

Heike Hänsel, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, kommentierte das Urteil:

„Weder die ehemaligen Geschäftsführer noch die staatlichen Genehmigungsbehörden wurden zur Verantwortung gezogen. Darüber hinaus zeugt die Nichtberücksichtigung der Opfer während des Prozesses von blankem Hohn. Nur durch die Zulassung der Nebenklage von Betroffenen hätten die brutalen Konsequenzen der Waffenexporte nach Mexiko deutlich gemacht werden können.

Trotzdem war der Prozess ein Erfolg, denn noch nie wurde im Kleinwaffenbereich ein derartiges Strafverfahren gegen eine Waffenschmiede geführt. Ohne die hartnäckige Recherche und Strafanzeigen von Journalisten und Friedensaktivisten, allen voran Jürgen Grässlin, hätte dieser Prozess nicht stattgefunden und wären die unlauteren Praktiken von Heckler & Koch einfach weitergegangen. Dies ist eigentlich die Aufgabe des Staates. Der Prozess hat auch deutlich gemacht, dass die Bundesregierung ihre eigenen Genehmigungen nicht kontrolliert und deshalb politisch mitverantwortlich ist für die Verbrechen in Mexiko. Diese bleibt über den Prozess hinaus bestehen. Das nun veranlasste Bußgeld in Höhe von 3,7 Millionen Euro gegen die Waffenschmiede Heckler & Koch begrüße ich – es sollte der Menschenrechtsarbeit in Mexiko zugutekommen. Die politische Auseinandersetzung über Rüstungsexporte geht weiter.

DIE LINKE wird sich mehr denn je für ein umfassendes Verbot von Rüstungsexporten einsetzen.“

Hans-Christian Ströbele auf Twitter:

Waffenexport darf sich nicht lohnen. Deshalb ist das Urteil des Gerichts in Stuttgart gegen Kriegswaffen-Firma Heckler & Koch Einziehung 3,7 Mio EUR0 und Haftstrafen für 2 Veranwortliche erster Schritt. Wenn Politik nicht will, muß Justiz ran für Friedensgebot des GG. Weiter so.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

 

 

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