Zwischenbericht zu Rüstungsexporten verzeichnet sinkende Ausfuhren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Zwischenbericht über Rüstungsexporte für das erste Halbjahr 2018 behandelt. Im ersten Halbjahr 2018 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 2,57 Mrd. € und damit etwa 1 Mrd. € weniger als im Vorjahreszeitraum erteilt (im ersten Halbjahr 2017 lag der Wert bei rd. 3,53 Mrd. €).  Davon gingen Genehmigungen im Wert von 1,03 Mrd. € an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen die Bundesregierung eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 1,54 Mrd. € erteilt. Der Wert wird maßgeblich durch einzelne Genehmigungen mit einem hohen Auftragswert bestimmt. So macht beispielsweise die Genehmigung der Ausfuhr von LKW und Teilen für gepanzerte Fahrzeuge nach Algerien rund 40 Prozent des gesamten Genehmigungsvolumens für die Drittländer aus. Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich im ersten Halbjahr 2018 auf rd. 14,8 Mio. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum etwa halbiert (erstes Halbjahr 2017: rd. 31,7 Mio. €). Die Exporte gingen fast vollständig in EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder. Lediglich ein Anteil in Höhe von 16.905 € entfiel auf Genehmigungen für Lieferungen an Drittländer. Im ersten Halbjahr 2018 wurde eine weitere Post-Shipment-Kontrolle zur Kontrolle des Verbleibs von Kleinwaffen beim staatlichen Empfänger vor Ort ohne Beanstandungen durchgeführt.  Die Bundesregierung entscheidet über Genehmigungen im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel.  Der Begriff des Rüstungsgutes umfasst nicht nur klassische „Waffen“, sondern beispielsweise auch sondergeschützte Fahrzeuge und Ausrüstung für Friedensmissionen der Vereinten Nationen oder Minenräumgeräte zum Schutz von Zivilisten.

Genehmigungswerte für sich sind kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung der Exportkontrollpolitik. Hierzu ist es erforderlich, die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck zu betrachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Großaufträge regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken.

Den Bericht finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexport-zwischenbericht-2018.html

oder hier: ruestungsexport-zwischenbericht-2018

Rüstungsexporte: Halbjahresbericht macht Ankündigungen von Rüstungsexportstop für Saudi Arabien nicht glaubwürdiger.

Zum ersten Halbjahresbericht über die Rüstungsexporte 2018 erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Der heute vorgelegte Halbjahresbericht belegt erneut, dass wieder mehr Rüstungsexporte an Drittstaaten als an Bündnispartner genehmigt wurden. Saudi Arabien ist trotz aller Versprechen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sogar von Platz 8 auf Platz 3 aufgestiegen.

Die Ankündigungen der Bundesregierung, nach dem Mord an dem saudischen Journalisten Khashoggi Rüstungsexporte an Saudi Arabien stoppen zu wollen, sind unglaubwürdig. Menschenrechtsverletzungen sind in Saudi Arabien schließlich keine Ausnahme sondern die Regel. Seit Jahren hat die Bundesregierung das nicht als Hindernis gewertet, Kriegswaffenexporte zu genehmigen.

Beide Koalitionspartner in Berlin haben in ihrem Koalitionsvertrag trotz der Erkenntnisse über die menschenrechtswidrige Kriegsführung im Jemen dem Vertrauensschutz der Unternehmen den Vorrang gegeben. Der Bundessicherheitsrat hat unmittelbar vor der Vereidigung der Bundesregierung acht weitere Kriegsschiffe und noch nach dem im Halbjahresbericht aufgeführten Zeitraum im September 2018 Artillerie Ortungsradarsysteme für Saudi-Arabien genehmigt.

Es unglaubwürdig, dass dies ausgerechnet jetzt, kurz vor einer wichtigen Landtagswahl, anders bewertet wird. Die Bundesregierung muss endlich Position beziehen und die Kriterien für die Genehmigungen von Rüstungsexporten gesetzlich regeln, statt sich ständig um das ihr unangenehme Thema herum zu winden. Sie hat auch bis heute nichts getan, um den Transfer von Know How durch deutsche Rüstungsmanager zu stoppen, die Saudi Arabien gerade dabei unterstützen, eine eigene Rüstungsproduktion aufzubauen.

Das gefährdet nicht nur die Menschenrechte, sondern auch die deutschen Sicherheitsinteressen und ist schlicht unverantwortlich. Wenn die Bundesregierung tatsächlich endlich mehr Verantwortung in Außen- und Sicherheitsfragen übernehmen will, hat sie hier die Gelegenheit, das unter Beweis zu stellen.“

Rüstungsexportentscheidungen im 1. Halbjahr 2018 deutlich gesunken

Die Koalition verfolgt eine restriktive Rüstungspolitik. Nachdem die umstrittenen Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien von der Bundesregierung gestoppt wurden, belegt auch der heute im Bundeskabinett verabschiedete Halbjahresbericht sinkende Genehmigungen.

Dazu: Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher, sowie
Florian Post, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:

„Im ersten Halbjahr 2018 sind die Einzelgenehmigungen gegenüber dem gleichen Zeitraum 2017 um fast eine Milliarde Euro gesunken. Auch das Volumen der Ausfuhrgenehmigungen an Drittländer ist 2018 um knapp eine halbe Milliarde Euro reduziert worden. Zudem sind die Genehmigungen aller Kleinwaffenausfuhren im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017 nahezu halbiert worden.

Die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien sehen wir mit großer Skepsis. Nach den aktuellen Vorfällen um den Journalisten Jamal Khashoggi ist es richtig sie sofort zu stoppen. Wichtig ist, dass sich auch andere EU-Staaten dem anschließen. Dazu brauchen wir eine engere europäische Abstimmung und Koordination von Rüstungsexportentscheidungen.

Die SPD setzt sich seit langem für eine weitere Verschärfung der Kontrolle von Rüstungsexporten ein. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass es in Zukunft grundsätzlich keine Kleinwaffenexporte mehr in Drittstaaten geben soll. Die Bundesregierung ist zurzeit auf Betreiben der SPD-geführten Bundesministerien damit befasst, Maßnahmen festzulegen, um Rüstungsexporte in Drittstaaten weiter einzuschränken.

In der letzten Legislaturperiode konnte die SPD-Bundestagsfraktion bereits wichtige Verbesserungen bei der Rüstungsexportkontrolle durchsetzen. Insbesondere die Reduzierung der Kleinwaffenexporte auf ein historisches Minimum sowie die neuen Regeln für die Post-Shipment-Kontrollen, die wir als einziges EU-Land eingeführt haben, waren wichtige Weichenstellungen.

Im Jahr 2014 hat Deutschland den Arms Trade Treaty (ATT) der Vereinten Nationen ratifiziert, der erstmals internationale Standards für die nationale Kontrolle von Rüstungsexporten setzt, denen wir gerecht werden. Der ATT ist ein großer Erfolg, da damit der illegale Waffenhandel bekämpft wird. Wir setzen uns jetzt dafür ein, dass noch mehr Staaten, vor allem große Rüstungsexporteure wie die USA, China, Indien und Russland diesem Abkommen beitreten.“

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