43 Vereinigungen wurden nicht als Parteien anerkannt.

Der Bundeswahlausschussunter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hat am Freitag, 9. Juli 2021, nach zweitägiger Sitzung 44 politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2021 am Sonntag, 26. September, anerkannt. 43 Vereinigungen wurde die Zulassung nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen versagt.

Zugelassen wurden:

  • Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller,
  • Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz),
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei),
  • Bayernpartei,
  • Gartenpartei,
  • Deutsche Konservative,
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD),
  • Der Dritte Weg (III. Weg),
Der rechtsextreme III. Weg wurde zugelassen
  • Südschleswigscher Wählerverband (SSW),
  • Europäische Partei Liebe (Liebe),
  • Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C), 
  • Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige),
  • Partei der Humanisten (Die Humanisten),
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis),
  • Volt Deutschland (Volt),
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei),
  • Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer) ,
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo),
  • Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen,
  • WiR 2020,
  • Familien-Partei Deutschlands (Familie),
  • Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung),
  • diePinken/Bündnis21 (Bündnis 21),
  • Piratenpartei Deutschland (Piraten),
  • V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3),
  • Demokratie in Bewegung (DiB),
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
  • SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung (SGV),
  • Partei des Fortschritts (PdF),
  • bergpartei, die überpartei – ökoanarchistisch, realdadaistisches sammelbecken (B*),
  • Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen),
  • Graue Panther,
  • Thüringer Heimatpartei (THP),
  • Liberal-Konservative Reformer (LKR),
  • Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Interntionale (SP),
  • Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung),
  • Die Urbane. Eine HipHop Partei (du),
  • Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel (Bürgerbewegung),
  • >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << – Lobbyisten für Kinder (LfK),
  • Deutsche Mitte (DM),
  • Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW),
  • Die Sonstigen (Sonstige),
  • Wir2020.

Einstimmig stellte der Bundeswahlausschuss zudem fest, dass der im schleswig-holsteinischen Landtag vertretene SSW den Rechtsstatus einer Partei einer nationalen Minderheit hat, in diesem Fall der dänischen Minderheit und der Friesen in Deutschland. Dies führt dazu, dass für ihn die Fünf-Prozent-Hürde entfällt. Der SSW hatte zuletzt 1961 an einer Bundestagswahl teilgenommen. 

Die Vereinigungen „WiR2020“ und „Wir2020“, die sich in der Schreibweise nur geringfügig unterscheiden, wurden beide vom Bundeswahlausschuss als Parteien anerkannt. Die Vereinigung „Wir2020“ machte in der Sitzung geltend, es handele sich um nur eine Partei und „WiR2020“ sei nicht legitimiert gewesen, eine Beteiligungsanzeige abzugeben. Der Bundeswahlausschuss beschloss, die zuständigen Landes- und Kreiswahlleiter darauf aufmerksam zu machen, dass es in diesem Fall zu Verwechslungen kommen kann, die bei der Aufstellung der Wahlvorschläge gelöst werden müssten.

Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Teil 2

Insgesamt hatten 88 politische Vereinigungen ihre Beteiligung an der Wahl beim Bundeswahlleiter angezeigt. Eine der 88 geprüften Vereinigungen, ACP – Die Nicht-Partei (ACP), zog in der Sitzung ihre Beteiligungsanzeige zurück.

Als Parteien nicht anerkannt wurden:

  • Partei der Gewaltfreien (PDG)
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
Die linke DKP soll draußen bleiben
  • Deutsche Tradition Sozial (DTS),
  • Die Gerade Partei (DGP),
  • Humanwirtschaftspartei (Humanwirtschaft),
  • Ganzheitliches Recht Auf Leben (GRAL),
  • Allianz für Vielfalt & Mitbestimmung (Allianz Vielfalt),
  • Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD),
  • SLAM-Gruppe,
  • Deutsche Friedensunion (DFU),
  • SustainableUnion (SU),
  • Das Haus Deutschland (DHD),
  • MenschenRechte 100pro,
  • Undeutscher Verein,
  • Die Natürlichen,
  • AlphaHHP – gesundheitspolitische Partei für Deutschland in Europa (AlphaHHP),
  • Aufbruch C – christliche Werte für eine menschliche Politik (Aufbruch C),
  • Partei Aktive Demokraten,
  • Praktiker Partei (PP),
  • Bündnis der Generationen – Rentner und Familie (Rentner),
  • Solidarität,
  • Das Volk bestimmt (DVB),
  • Deutsche Gerechtigkeitspartei (DEGP),
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (Zentrum),
  • Sächsische Volkspartei,
  • Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD),
  • Deutsche Protestantische Liga (Deuproliga),
  • One Europe One World (1e1w),
  • Die Germanische Partei für Frauen, Rechtsstaat, Naturschutz, Kinderförderung und demokratische Liebe (DGP),
  • Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG),
  • Die Republikaner (REP),
  • Jesusparty – Partei des Evangeliums,
  • Die Losfraktion (Los),
  • Grundeinkommen für Alle (GFA),
  • KaiPartei (Kaipartei),
  • NIUp (NIU),
  • Allianz Zukunft (AZ),
  • Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Landesverband Saarland),
  • Die Neue Mitte – Zurück zur Vernunft,
  • Klimaschutzpartei (KSP),
  • rund für den Rechtsstaat und neue Demokratie,
  • Die Haie.

Die Beteiligungsanzeige der Vereinigung mit dem Namen „Solidarität“ war gegenstandslos geworden, da alle drei Vorstandsmitglieder aus der Partei ausgetreten waren und diese somit keine Mitglieder mehr hatte. Die Neugründung unter demselben Namen „Solidarität“ wurde im Anschluss nicht zugelassen, da die Kriterien für die Parteieigenschaft nicht erfüllt waren.

Im Übrigen waren zum Teil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, zum Teil fehlte die Parteieigenschaft nach den Vorgaben des Parteiengesetzes. Die abgelehnten Vereinigungen können nun binnen vier Tagen Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegen diese Entscheidung zu erheben. 

Etablierte Parteien werden nicht geprüft

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (sogenannte etablierte Parteien). Dies sind die im Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, CSU, FDP, AfD und die Freien Wähler (in den Landtagen von Bayern und Brandenburg vertreten). Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.

Darüber hinaus prüft und stellt das elfköpfige Gremium fest, welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 20. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des Paragrafen 2 des Parteiengesetzes anerkannt werden müssen. Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Der Bundeswahlausschuss 2021 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Vorsitzender: Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel; Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter.

Beisitzer und Beisitzerinnen: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Stellvertreter: Dr. Detlef Gottschalck (CDU); Mechthild Dyckmans (FDP), Stellvertreterin: Judith Pirscher (FDP); Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Stellvertreterin: Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen); Petra Kansy (CDU), Stellvertreterin: Gabriele Hauser (CDU); Georg Pazderski (AfD), Stellvertreter: Roman Reusch (AfD); Dr. Johannes Risse (SPD), Stellvertreterin: Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD); Jörg Schindler (Die Linke), Stellvertreterin: Constanze Portner (Die Linke); Tobias Schmid (CSU), Stellvertreter: Florian Bauer (CSU).

Mitglieder: Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Stellvertreterin: Anne-Kathrin Fricke, Richterin am Bundesverwaltungsgericht; Dr. Stefan Langer, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Stellvertreter: Damian-Markus Preisner, Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Der Bundeswahlleiter teilt weiter mit, dass Wahlvorschläge bis Montag, 19. Juli, 18 Uhr, eingereicht werden müssen, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am Freitag, 30. Juli 2021. (vom/09.07.2021)

3 Antworten

  1. Die Nichtzulassung der DKP ist ein Skandal: 65 Jahre nach dem KPD-Verbot von 1956 und 53 Jahre nach der Gründung der DKP wird die deutsche Geschichte wieder mal durch ein „Kommunistenverbot“ beglückt. Es kommt nicht ganz so martialisch und auch nicht mit so großem Aufwand daher wie das KPD-Verbot, für das die Richter in Karlsruhe sehr zum Leidwesen der damaligen Regierung Adenauer mehrere Jahre benötigten. Dafür aber mit kleinkrämerischer Formaljuristerei eines Bundeswahlleiters. Wenn es nicht so empörend wäre könnte man urteilen, die Geschichte wiederholen sich als Komödie. Warum schweigen noch viel zu viele zu diesem Skandal?

    „Frist ist Frist“ tönte der Bundeswahlleiter und begründete mit der nicht rechtzeitigen Abgabe von Rechenschaftsberichten der DKP deren Nichtzulassung. Mit dieser Feststellung hatte er gleich mehreres übersehen. Zunächst: Partei ist Partei. Art. 21 Grundgesetz bestimmt, daß die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes „mitwirken“. Sie bestimmen über ihre Gründung selbst. Verboten werden können sie nur durch das Bundesverfassungsgericht, das auf Antrag eines Verfassungsorgans entscheiden muß. Ein Verbot über den Umweg einer „Nichtzulassung“ als Partei oder einer Nichtzulassung zur Bundestagswahl gibt es nicht. Darüber entscheidet n u r das höchste deutsche Gericht. Wäre es anders, so könnte jeder Beamte kraft seines „Definitionsmonopols“ entscheiden, wer und was eine Partei i s t . Da die Parteien im Grundgesetz verankert sind und sogar über eigene daraus abgeleitete Grundrechte verfügen, k a n n eine Behörde ihnen nicht die Zulassung ohne weiteres verweigern. Der Entscheidungsspielraum des Bundeswahlleiters ist eng begrenzt, auf die Frage, ob die jeweilige Organisation „eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit“ ihres Anliegens bietet. Wer aber wollte der DKP die notwendige „Ernsthaftigkeit“ absprechen? Das kann niemand. Also der Weg über Fristen? Wenn Parteien nicht zugelassen werden müssen, sondern nur ernsthaft existieren müssen, dann k ö n n e n Fristen nicht über deren Bestand entscheiden. Partei ist Partei. Also: Entweder Karlsruhe oder nicht Karlsruhe.

    Davon abgesehen ist die Entscheidung des Bundeswahlleiters absolut unverhältnismäßig. Das Grundrecht der Partei auf politische Betätigung wird auf Grund einer Formalie quasi aufgehoben. Jeder Grundrechtseingriff aber muß verhältnismäßig sein. Dieser Eingriff ist verfassungswidrig.

    Gleichwohl darf nicht verkannt werden, daß das sog. Zulassungsverfahren auch nach internationalen Kriterien gegen zentrale demokratische Grundsätze verstößt. Andere Länder kommen ohne ein solches Zulassungsverfahren aus. Die OSZE kritisierte 2009, daß es keine spezifischen meßbaren Kriterien für die „Zulassung“ von Parteien gäbe. Zudem seien die Mitglieder des Wahlausschusses nicht vor Interessenkonflikten gefeit, da sie auch Vertreter von Parteien seien. Vor allem kritisierte die OSZE, daß es damals keine Einspruchsmöglichkeit gegen Entscheidungen des Wahlleiters gab. Erst nach dieser Kritik wurde im Bundeswahlgesetz die Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht geschaffen. Diesen Weg geht jetzt die DKP. Vergleicht man einige der zugelassenen Parteien mit der DKP so fällt auf, daß darunter jede Menge Organisationen sind, denen durchaus eine „mangelnde Ernsthaftigkeit“ unterstellt werden könnte, aber genau dieses Kriterium scheint dem Bundeswahlausschuß nicht so wichtig zu sein: Hält die Demokratie eine Frist nicht ein, landen wir eben in einer Diktatur. Ist doch logisch, oder? Eine Peinlichkeit sondersgleichen aber ist die Zustimmung des Vertreters der Partei DIE LINKE zur Nichtzulassung.

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