Berlins Corona-Regeln werden bis zum 9. Mai 2021 verlängert.

Der Berliner Senat hat heute die für Berlin geltenden Corona-Regeln bis einschließlich 9. Mai 2021 verlängert und Änderungen der Infektionsschutzverordnung beschlossen. Künftig gilt unter anderem:

Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen nur von Kund*innen mit negativem PoC-Antigen-Test aufgesucht werden.

Impfung gilt als negativer Test:

Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Personen können ab dem 15. Tag nach Erhalt der finalen Impfung ohne Vorlage eines negativen Schnelltests jene Angebote nutzen, die bisher nur mit negativem Testergebnis genutzt werden dürfen.

Testpflicht erst ab 6 Jahren:

Schreibt die Verordnung vor, dass ein negativer Schnelltest nötig ist, so gilt dies nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Testergebnis nicht älter als 24 Stunden:

Schreibt die Verordnung vor, dass ein negativer Schnelltest nötig ist, so darf das negative Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein.

FFP2-Masken erst ab 14 Jahren:

Kinder bis 14 Jahren werden von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entbunden. Sie sind im Falle einer FFP2-Maskenpflicht verpflichtet, eine medizinische Maske als Alternative zu tragen.

  • Kindersport ist im Freien zukünftig auch für Kinder bis 14 Jahren erlaubt.
  • Die Regel, nachdem im Einzelhandel nur eine Person pro 40 qm Einlass in nicht privilegierte Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes bekommt, wird aufgrund der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin gestrichen.

Die Änderungen treten einen Tag nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft – voraussichtlich am Sonnabend (17.04.2021).

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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