Brandenburg hat die Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration abgelehnt.

Heute stand im Bundesrat ein Antrag Bayerns zur Abstimmung, das Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration um 5 Jahre zu verschieben. Dagegen wandte sich u.a. auch Brandenburg.

Brandenburgs Justiz- und Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig erklärte: „Statt lokaler Betäubung sind wir für tierschutzgerechte Vollnarkose, wie sie in der Schweiz seit Jahren praktiziert wird. Der entsprechende Wirkstoff steht in Deutschland kurz vor der Zulassung. Aber wir kennen auch die praktischen Nöte der Bäuerinnen und Bauern. Die 102 Tage bis zum Jahreswechsel sind zu knapp, um auch die Inhalationsmasken und anderen Voraussetzungen für dieses Narkosemittel in die Ställe zu bringen. Wir haben daher heute einen Kompromissantrag gestellt, der vorsieht, dass bis 3 Monate nach Marktzulassung noch weiter ohne Betäubung kastriert werden darf, längstens aber bis zum 31.12.2019.“

Der Kompromissvorschlag Brandenburgs fand keine Mehrheit. Im Ergebnis hat der Bundesrat heute keine Forderung zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration erhoben.

Nach geltender Rechtslage gilt das Verbot ab Ende 2018.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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