Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „AfD“-Teilorganisation „Der Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.

Im Januar 2019 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz  (BfV) den „Flügel“ zum Verdachtsfall erklärt und damit als Beobachtungsobjekt eingestuft. Die Beobachtung des „Flügel“ hat ergeben, dass sich die im Jahr 2019 festgestellten Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet haben. Der „Flügel“, mit seinen etwa 7000 Mitgliedern, wird nunmehr als eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft. 

Belege für die Entscheidung:

 die organisatorische Ausdifferenzierung des „Flügel“ generell

 die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des „Flügel“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz

Andreas Kalbitz („Totengräber der fauligen Reste“), Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

 fortlaufend neue Verstöße von Funktionären und Anhängern des „Flügel“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Wesensmerkmale der Menschenwürde sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum

 die verstärkte Vernetzung des „Flügel“ im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum

 die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am „Flügel“ mit dem Kampfbegriff „Feindzeuge“ und dem Vorwurf der Parteispaltung

 die Reproduktion und Weiterverbreitung von zentralen Beweismitteln für die Verfassungsfeindlichkeit aus dem Vorgutachten vom Januar 2019

Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu: 

„Die Positionen des ‚Flügel‘ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte haben sich verdichtet. Der „Flügel“ ist als rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen. Das BfV hat sich bei der Bewertung streng an seinem gesetzlichen Auftrag orientiert. Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln. Geistige Brandstifter schüren gezielt Feindbilder. Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Rassismus sickern in die alltägliche Wahrnehmung ein – sei es im Internet, im Stadion, auf der Straße oder in der politischen Arena. Aus diesem Nährboden erwachsen allzu oft auch Gewalttaten. Dem treten wir entschieden entgegen und bekämpfen rechtsextremistische Agitation konsequent. Es darf keine Toleranz für Extremisten geben.“

 AfD-„Flügel“ ist zentrale Strömung der Partei

„Die Alternative für Deutschland ist eine antidemokratische Partei der extremen Rechten, das belegen Programm und Aussagen ihrer Mitglieder. Seit Beginn der Partei haben antifaschistische Initiativen darauf hingewiesen. Mit schlimmen Auswirkungen wurde die AfD von großen Teilen der Medien als legitimer Teil des demokratischen Meinungsspektrums gehandelt. Damit muss Schluss sein“, erklärt Martina Renner, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Bundestag.

Martina Renner, Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

Renner weiter:

„Dadurch, dass der Inlandsgeheimdienst den ‚Flügel‘ innerhalb der Alternative für Deutschland zum Beobachtungsobjekt erklärt, rückt die gesamte Partei in den Fokus. Der ‚Flügel‘ unter der Führung des Faschisten Höcke ist keineswegs eine Randerscheinung, sondern treibende und richtungsweisende Kraft der Partei. Fraktionsvorsitzender Gauland ordnet Höcke in der ‚Mitte der Partei‘ ein, Alice Weidel nannte den Flügel eine ‚ganz wichtige Strömung‘. Für den Parteivorsitzenden Meuthen ist der Flügel ein ‚integraler Bestandteil‘. Die Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie kann nicht Sache des Geheimdienstes sein. Sie bleibt Verpflichtung für alle Demokraten.“

Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, den „Flügel“ der AfD als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung einzustufen

Dazu sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel:

Andreas Geisel, Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat mit seiner Entscheidung, die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, klargemacht, dass die Positionen des „Flügels“ mit den zentralen Werten unserer Verfassung unvereinbar sind. Das begrüße ich uneingeschränkt. Wir müssen endlich Ross und Reiter benennen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der permanenten Hetze von „Flügel“-Protagonisten gegen Geflüchtete, Migranten aber auch Repräsentanten der Demokratie.

Diese Hetze hat maßgeblich dazu beigetragen, den öffentlichen Diskurs in unserer freiheitlichen Gesellschaft zu vergiften. Wie dieses Gift wirkt, haben die schrecklichen, rassistisch motivierten Anschläge der letzten Monate gezeigt.

Unsere Sicherheitsbehörden müssen alles tun, um diese Entwicklung zu stoppen. Mit der Beobachtung des „Flügels“ durch das BfV macht der Staat sehr deutlich, dass er sehr konsequent  gegen jede Form des Rechtsextremismus vorgeht. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Signal an die AfD. Die Partei wird sich entscheiden müssen, wieviel Raum und Einfluss sie einer rechtsextremistischen Teilorganisation in ihren eigenen Reihen einräumen will. Je länger die Positionen und Aktivitäten des „Flügels“ toleriert oder gar unterstützt werden, umso drängender stellt sich auch die Frage nach der Vereinbarkeit der Gesamtpartei mit der Verfassung.“

Der Flügel ist demokratiefeindlich – Der Flügel ist die AfD

Zur Einstufung des AfD-Flügels zum Beobachtungsfall durch den Verfassungsschutz erklärt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter:

„Nun ist auch dem Verfassungsschutz klar geworden, was für die interessierte Öffentlichkeit schon lange deutlich sichtbar war: Im völkisch-nationalistischen ‚Flügel‘ der AfD sind Verfassungs- und Demokratiefeinde am Werk! Jetzt muss wohl nur noch die Erkenntnis reifen, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Randerscheinung innerhalb der Partei handelt. Die Rechtsaußen der Rechtsaußenpartei unter dem Faschisten Höcke bestimmen den Kurs der AfD entscheidend mit.

Es ist fraglich, ob die Beobachtung zu neuen Erkenntnissen führt. Interessanter ist, ob diese Geheimdienstbeobachtung Einfluss auf die Höcke-Freunde haben wird, unter denen sich auch hierzulande Beamte finden.

In Zeiten zunehmender Radikalisierung und rechten Mordanschlägen braucht es vielmehr ein Demokratiefördergesetz, um dieser bedrohlichen Entwicklung etwas entgegenzusetzen. Meine Fraktion unterstützt aus diesem Grund diese Forderung, die heute aus den Reihen der SPD im Landtag erhoben wurde.“

Verfassungsschutz sollte Einstufung der gesamten AfD als Beobachtungsfall prüfen

Zur Einstufung des „Flügels“ als Beobachtungsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Stephan Thomae:

„Dass der Verfassungsschutz den ‚Flügel‘ der AfD zum Beobachtungsfall erklärt hat, ist ein richtiger Schritt. Björn Höcke und seine Anhänger sind das politischen Sprachrohr des Rechtsextremismus und eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Inzwischen hat man aber den Eindruck, dass der rechtsextreme ‚Flügel‘ der AfD in der Partei das Sagen hat. Deswegen sollte der Verfassungsschutz prüfen, ob nicht die gesamte AfD als Beobachtungsfall eingestuft werden muss. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Gauland zählt Höcke beispielsweise zur Mitte der Partei. So hält er seine schützende Hand über den Rechtsextremisten. Dem muss der Verfassungsschutz Rechnung tragen.“

Fotoquelle (Pressekonferenz oben): © Bundesamt für Verfassungsschutz

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