EU-Recht ermöglicht einfachen Kuchenverkauf in Schulen.
Das eine Bundesland plant Kuchensteuern in der Schule, das andere Bundesland nicht: „In einer solchen Situation ist es offensichtlich, dass es nicht die EU sein kann, die eine solche Steuer vorschreibt“, kommentiert der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn, Medienberichte, wonach aufgrund von EU-Regeln Kuchenverkauf an öffentlichen Bildungseinrichtungen künftig der Mehrwertsteuer unterliegen solle. […]
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