Corona-Virus: Umgang mit Veranstaltungen in den staatlichen Theatern, Opern und Konzerthäusern in Berlin.

Mit dem Ziel, die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu hemmen, hat der Berliner Senator für Kultur und Europa, Klaus Lederer, entschieden, dass in den Berliner staatlichen Theatern, Opern und Konzerthäusern die geplanten Veranstaltungen in den Großen Sälen ab morgen, 11. März, vorerst bis zum Ende der Osterferien, 19. April 2020, nicht mehr stattfinden. Eine entsprechende Empfehlung gab er auch den großen Privattheatern.

Für Veranstaltungen in Kleineren Häusern und Sälen bis zu 500 Teilnehmenden gelte zunächst weiterhin, dass die Risikobewertung durch die Einrichtungen gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) vorgenommen und auf dieser Basis eigenverantwortlich entschieden werde, ob Veranstaltungen durchgeführt werden können.
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.html)

Wer akut erkrankt sei oder zu den besonderen Risikogruppen gehöre, sollte auf den Besuch von Veranstaltungen ohnehin gänzlich verzichten, riet der Senator.  

Bei den Beratungen auf Bundesebene zum Umgang mit den Folgen der Corona-Ausbreitung hegt Lederer die Erwartung, dass bei krisenbedingten Hilfen für Wirtschaftsakteure gleichermaßen die für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens unabdingbaren Kultureinrichtungen in den Blick genommen werden. Sie mit den finanziellen Folgen der Einschränkungen allein zu lassen wäre unverantwortlich.

Insbesondere gab er aber den Hinweis, dass Besonnenheit, Informiertheit und individuelle Prävention auch weiterhin die besten Mittel sind, einer schnellen Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.

Besuchergruppen sollen vorläufig nicht den Bundestag besuchen – Besuch von Plenarsitzungen weiterhin möglich.

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit: 

Die Besuche von Besuchergruppen im Deutschen Bundestag werden ab kommenden Montag, 16. März 2020, vorläufig bis Ende April 2020 ausgesetzt. Damit sollen die Möglichkeiten des Corona-Virus, sich im alltäglichen Kontakt der Menschen miteinander auszubreiten, verringert werden. Bereits heute wurden Kuppel und Dachterrasse des Reichstagsgebäudes bis auf weiteres geschlossen. 

Betroffen von der Maßnahme sind alle Besuchergruppen und Fahrten auf Einladung von Abgeordneten sowie Gruppenführungen im Bundestag. Die Ausstellung im Deutschen Dom ist im genannten Zeitraum vom 16. März bis Ende April nur noch für Einzelbesucher, nicht jedoch für Besuchergruppen zugänglich. 

Der Besuch von Plenarsitzungen ist für Einzelbesucher weiterhin möglich. Ebenso können Kleingruppen von bis zu sechs Personen Abgeordnete nach Absprache mit diesen besuchen. 

Über weitere mögliche Maßnahmen wird jeweils aufgrund der aktuellen Risikobewertung entschieden. 

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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