Der mit dem Sozialschutz-Paket III eingeführte § 70 SGB II verstoße gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Erneut hat ein Sozialgericht geurteilt, dass der Regelsatz für Leistungen nach dem SGB II, also so genanntes „Hartz IV“, in der Corona-Pandemie verfassungswidrig zu gering bemessen sei.

Hierzu erklärte Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE:

„Mittlerweile kann man die schallenden Ohrfeigen der Sozialgerichte an den Gesetzgeber kaum noch zählen. Jetzt das Sozialgericht Karlsruhe: Es gab einer Antragstellerin statt, ihr ab sofort den Regelsatz um monatlich 100 Euro zu erhöhen.

Untätig, zu gering, nicht dauerhaft existenzsichernd, zu bürokratisch: Die Regierung ist sozialpolitisch ein Totalausfall. Alle können mit Händen greifen, dass die Corona-Zeit Menschen mit geringem Einkommen besonders hart trifft, weil die hierdurch gestiegenen Kosten nicht im Regelsatz abgebildet werden.

Auch einige Gerichte haben in den letzten Monaten schon durch Eilbeschlüsse entschieden, dass für Corona-bedingte Mehrbedarfe weitere Zahlungen erforderlich sind. Nur Hubertus Heil als zuständiger Minister und die Kanzlerin stellen sich blind, taub und stumm. Nicht nur die Impf- und Teststrategie ist ein Desaster, auch eine Sozialstrategie fehlt komplett. Diese brauchen wir aber, und ein erster Schritt wäre die sofortige Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene um mindestens 100 Euro in der Corona-Pandemie-Zeit.“

Hintergrund: Sozialgericht Karlsruhe (S 12 AS 711/21 ER – Beschluss vom 24.3.2021).

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