Deutschland-Chef des IS „Abu Walaa“ legte Revision ein.

CELLE. In dem Staatsschutzverfahren gegen den Salafisten Ahmad A. („Abu Walaa“) u.a. (4 StE 1/17) hatte der 4. Strafsenat des OLG Celle die Angeklagten mit Urteil vom 24. Februar 2021 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Hiergegen haben die Verteidiger aller Angeklagten innerhalb der bis gestern laufenden Frist Revision eingelegt. Die Generalbundesanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt.

Der Senat wird das Urteil innerhalb der hierfür maßgeblichen Frist bis spätestens März 2022 schriftlich begründen. Im Anschluss daran müssen die Verteidiger die Revisionen begründen, über die sodann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.

Fotoquelle: OLG Celle/Derks

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*