Im weltweit
ersten Verfahren zu Staatsfolter in Syrien hat sich heute vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz der
Hauptangeklagte Anwar R. erstmals
mit einem schriftlichen Statement öffentlich geäußert.
„Anwar R. versucht, seine Mitverantwortung für jahrelange systematische Folter
kleinzureden, in dem er behauptet, er habe bloß Befehle befolgt und letztlich
habe die Unterabteilung 40 die tatsächliche Macht im Al-Khatib-Gefängnis ausgeübt. Das
ist in solchen Verfahren übliche Taktik. Aber Anwar R. war Oberst und hatte
eine leitende Position. Nach heutigem Kenntnisstand kann man davon ausgehen,
dass er in der Haftanstalt die Befehle gab und mitnichten nur eine kleine Rolle
spielte“, sagte Wolfgang
Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human
Rights (ECCHR),
nach der Anhörung.
Als Leiter der Ermittlungen in der Abteilung 251, bekannt als
Al-Khatib-Gefängnis, soll Anwar R. als Mittäter für die Folter von mindestens
4.000 Menschen, die Tötung von 58 Menschen und sexuelle Gewalt verantwortlich
sein. In dem Verfahren am OLG Koblenz, das am 23. April begann, unterstützt das
ECCHR 17 Folterüberlebende, von denen sieben als Nebenkläger dem Prozess
beigetreten sind und von ECCHR-Partneranwälten vertreten werden.
Mit seiner Einlassung scheint Anwar R. vermitteln zu wollen, sein Handeln sei
unwichtig gewesen, so das ECCHR: „Er war ein Karriereoffizier und ist unter der
Regierung Assad aufgestiegen, schon vor den friedlichen Protesten 2011“, so
Kaleck. Laut Anklage hat er mindestens anderthalb Jahre lang Folter an
Gefangenen befehligt. Wenn die Beweise zutreffen, bedeutet es, dass er die
Folterverbrechen nicht zufällig beging.
Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin
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