Forschungsverbund SED-Staat weist Vorwürfe des rbb entschieden zurück.

Der „Forschungsverbund SED-Staat“ weist die in einem Beitrag der rbb-Abendschau geäußerte Kritik an dem im Juni 2017 veröffentlichten biografischen Handbuch über „Die Todesopfer des DDR-Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze 1949-1989“ entschieden zurück. Der am 6. November 2018, gegen 19.45 Uhr ausgestrahlte rund fünfminütige TV-Beitrag enthalte Falschbehauptungen, Unterstellungen und Mutmaßungen.

In dem Bericht werden den Herausgebern und Verfassern der Studie Fehler in der Methodik vorgeworfen. So hätten sie Selbsttötungen von Grenzpolizisten und Grenzsoldaten, die einen dienstlichen Kontext aufwiesen, in ihrer Statistik mitgezählt und damit sogar „Täter zu Opfern“ gemacht.

Der rbb-Beitrag unterschlage, so der Forschungsverbund, die ausführliche wissenschaftliche Begründung der in dem Biografischen Handbuch vorgenommenen differenzierten Betrachtung der Todesfälle an der innerdeutschen Grenze und konzentriere sich unter Auslassung zahlreicher biografischer Details und historischer Zusammenhänge auf vier Todesfälle, die in einseitiger Weise in dem Beitrag vorgestellt werden. Dabei beziehe sich die rbb-Darstellung nur auf Akten des Ministeriums für Staatssicherheit, die von der Autorin des Beitrags ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in der Sendung referiert würden. Die von den Wissenschaftlern des Forschungsverbundes darüber hinaus hinzugezogenen Belege aus anderen Quellen seien nicht zur Kenntnis genommen worden.

Das für die Studie verantwortliche Team des Forschungsverbundes sei mit der Frage, ob DDR-Grenzer, die sich selbst töteten, auch zu den Opfern des DDR-Grenzregimes gezählt werden können, immer offen und transparent umgegangen. Diese Frage sei mit Fachwissenschaftlern anderer Universitäten erörtert und bereits 2012 auf der Jahresversammlung der Opferverbände (UOKG) erläutert worden, ohne dass von dieser Seite dagegen Einwände erhoben worden sind. Auch bei der Präsentation der Forschungsergebnisse im Juni 2017 ist die Todesfallgruppe „Suizide im Grenzdienst“ ausdrücklich angesprochen worden.

Selbstverständlich könne man der Auffassung sein, dass Personen, die an der DDR-Grenze ihren Dienst versahen, prinzipiell nicht als Opfer gezählt werden dürfen, da sie potenzielle Täter waren. Der Forschungsverbund SED-Staat habe sich jedoch entschieden, in den Fällen, in denen die Selbsttötung einen Zusammenhang mit den Zuständen in den DDR-Grenztruppen aufweisen, diesen Personenkreis auch als Opfer des DDR-Grenzregimes anzusehen und im biografischen Handbuch gesondert aufzunehmen und auszuweisen.

Die vom rbb verbreitete Behauptung, hier würden Täter zu Opfern gemacht, entbehre angesichts der Darstellung der konkreten Fälle im Handbuch und des darin dargelegten wissenschaftlichen Vorgehens bei der Differenzierung der Todesfallgruppen jeglicher Grundlage.

Nähere Informationen

Eine ausführliche Erwiderung auf den rbb-Beitrag kann auf der Homepage des Forschungsverbundes SED-Staat eingesehen werden: www.fu-berlin.de/sites/fsed/aktuelles/181107rbb.html

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

 

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