Für 100 Prozent Bezahlung bekommen Datennutzer oft nur 50 Prozent Leistung.

„Wenn 30 Prozent der Festnetznutzer und 70 Prozent der Mobilfunknutzer nicht einmal die Hälfte der ihnen vertraglich zugesicherten Bandbreite zur Verfügung steht, dann ist das schlicht Betrug. Würde die Bahn so arbeiten wie die Mobilfunkbetreiber, dann würde eine Fahrt von Berlin nach München nicht sechs, sondern in 70 Prozent der Fälle mindestens zwölf Stunden dauern“, erklärt Ralph Lenkert, umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag und Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, zu dem von der Agentur veröffentlichten Jahresbericht „Breitbandmessung“.

Lenkert weiter:

„Wer den vollen Preis bezahlt, den darf man nicht mit 50 Prozent der versprochenen Leistung abspeisen. DIE LINKE fordert, dass die Internetanbieter ihre Daten transparent zur Verfügung stellen und dass die Bundesregierung diesen offensichtlichen Betrug als Straftat ahndet. Die Bundesnetzagentur muss diese ‚Bis-zu-X-Mbit-Verträge‘ endlich mit einer abgesicherten transparenten Mindestübertragungsleistung versehen lassen.“

Bandbreitenschwindel bei Internet-Anschlüssen beenden: Gesetzgeber und Bundesnetzagentur sind gefordert.

Die neue Breitbandstudie der Bundesnetzagentur belege, dass bei Internetverträgen die vermarkteten Übertragungsraten massiv von der Wirklichkeit abweichen. Die SPD-Bundestagsfraktion schaffe die gesetzliche Grundlage, damit Kunden in Zukunft ihre Ansprüche besser durchsetzen könnten, erklärte der zuständige Berichterstatter Klaus Barthel.

Barthel weiter:

„Der Bericht zeigt in erschreckender Weise auf, wie weit die vertraglichen Zusagen der Anbieter und die Wirklichkeit bei den Kunden auseinanderklaffen. Selbst die Hälfte der vermarkteten Bandbreite kommt nur bei 70 Prozent der Kunden an und nur 12,4 Prozent erhalten die volle zugesagte Leistung. Diese Werte sind sogar noch schlechter als vor drei Jahren bei der letzten Erhebung.

Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die Bundesnetzagentur künftig die Lage nicht nur laufend beobachtet, sondern die Kunden sich auch wehren können, wenn die vertraglich zugesagten Bandbreiten nicht ankommen. So wird sichergestellt, dass nur geringe Abweichungen von den versprochenen Bandbreiten zulässig sind, ansonsten Schiedsverfahren und Rechtsweg offenstehen. Das Messtool der Bundesnetzagentur liefert auf Anfrage belastbare Daten.

In keinem anderen Wirtschaftsbereich lassen wir es uns gefallen, dass die Verkäufer nicht die versprochene messbare Leistung erbringen, ob es sich um Kartoffeln, Strom oder Oktoberfestbier handelt. Deshalb hilft die SPD-Bundestagsfraktion jetzt den Telekommunikationskunden, ihre Ansprüche durchzusetzen.“

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandmessung/Breitbandmessung_Jahresbericht_%202015_2016.pdf;jsessionid=9116AE2F4F7B31DD1F57582B25276274?__blob=publicationFile&v=2

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