GBA: Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahmen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung.

   Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (1. Oktober 
2018) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des 
Bundesgerichtshofs vom 28 .September 2018

   den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sten E. den 
20-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin H., den 30-jährigen 
deutschen Staatsangehörigen Marcel W., den 27-jährigen deutschen 
Staatsangehörigen Sven W., den 28-jährigen deutschen 
Staatsangehörigen Hardy Christopher W. und den 30-jährigen deutschen 
Staatsangehörigen Tom W.

   durch Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen (PTAZ) und Beamte der
Polizeidirektion Chemnitz sowie mit Unterstützung Mobiler 
Einsatzkommandos anderer Bundesländer in Sachsen und Bayern 
festnehmen lassen. Zudem werden mehrere Wohnungen sowie weitere 
Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz sind insgesamt 
über 100 Beamte der sächsischen Polizei beteiligt.

   Die sechs Festgenommenen sind unter anderem dringend verdächtig, 
gemeinsam mit

   dem 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Christian K.

   die rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz" 
gegründet und sich   mit Ausnahme des Beschuldigten Hardy Christopher
W.   in ihr als Mitglieder   der Beschuldigte Christian K. als 
Rädelsführer   beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB).

   Der Beschuldigte Christian K. war bereits am 14. September 2018 
von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen besonders schweren 
Landfriedensbruchs festgenommen worden und befindet sich seither in 
Untersuchungshaft.

   Nach den bisherigen Erkenntnissen gehören die Beschuldigten der 
Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und sollen
sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene 
Sachsens verstanden haben. Spätestens am 11. September 2018 haben 
sich die Beschuldigten den Ermittlungen zufolge zu der Gruppierung 
"Revolution Chemnitz" zusammengeschlossen, wobei der Beschuldigte 
Christian K. eine zentrale Führungsposition übernommen haben soll. 
Nach den bisherigen Ermittlungen verfolgen die Beschuldigten auf der 
Grundlage ihrer rechtsextremistischen Gesinnung ein "revolutionäres",
auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes 
Ziel. Zu diesem Zweck sollen sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete
Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende beabsichtigen. 
Zu den politisch Andersdenkenden zählen die Beschuldigten den 
Erkenntnissen zufolge auch Vertreter des politischen 
Parteienspektrums und Angehörige des gesellschaftlichen 
Establishments. Vor diesem Hintergrund sollen sie sich bereits darum 
bemüht haben, sich halbautomatische Schusswaffen zu besorgen. Bereits
am 14. September 2018 sollen die Beschuldigten Sten E., Christian K.,
Martin H., Marcel W. und Sven W.   bewaffnet mit Glasflaschen, 
Quarzhandschuhen und einem Elektroimpulsgerät   gemeinsam mit 
weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf 
der Schlossteichinsel in Chemnitz mehrere ausländische Mitbürger 
angegriffen und verletzt haben. Eines der Opfer wurde durch den Wurf 
einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt. Der Übergriff sollte den 
Ermittlungen zufolge ein "Probelauf" für ein von den Beschuldigten 
für den 3. Oktober 2018 geplantes, in seinen Einzelheiten aber noch 
nicht näher aufgeklärtes Geschehen sein.

   Die Bundesanwaltschaft hatte bereits am 21. September 2018 
Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer 
kriminellen Vereinigung eingeleitet und zugleich die besondere 
Bedeutung des Falles angenommen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen 
haben sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die 
Vereinigung eine terroristische Zielsetzung verfolgt. Vor diesem 
Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft am 28. September 2018 ihre 
Ermittlungen um den Tatvorwurf der Gründung einer terroristischen 
Vereinigung erweitert. Zudem hat sie wegen des Geschehens vom 14. 
September 2018 das von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen des 
Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs geführte 
Ermittlungsverfahren übernommen.

   Die sechs Festgenommenen sowie auch Christian K. werden im Laufe 
des heutigen und morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des 
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und
über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Reaktionen:

Gegen rechte und andere Terroristen mit aller Konsequenz vorgehen.

Zu der heutigen Festnahme mehrerer Männer wegen des Verdachts auf Bildung einer rechten Terrorgruppe erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth:

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Sicherheitsbehörden die Verdächtigen in Chemnitz festnehmen konnten. Nun müssen wir die weitere Aufklärung abwarten. Die Ereignisse in Chemnitz zeigen aber in jedem Fall, dass wir gegenüber rechtsgerichteten und anderen Terroristen mit Konsequenz vorgehen müssen.“

Rechtsextremes Lager macht mobil.

Zur Festnahme mutmaßlicher Rechtsterroristen in Chemnitz erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Konstantin Kuhle:

„Die Festnahme sechs mutmaßlicher Rechtsterroristen in Chemnitz zeigt, wie hoch das Gewaltpotenzial in der rechtsextremen Szene ist. Während wir uns wochenlang mit Wortklaubereien über Hetzjagden beschäftigen mussten, hat das rechtsextreme Lager mobil gemacht. Den Sicherheitsbehörden ist zuallererst zu danken, dass Schlimmeres verhindert werden konnte. Doch darf das nicht die einzige Reaktion bleiben. Die Fraktion der Freien Demokraten fordert vehement eine Reform der Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Die Pannen bei der Aufklärung der NSU-Morde, aber auch die Versäumnisse im Fall Amri machen eine Neuaufstellung der Sicherheitsbehörden dringend notwendig. Dafür muss vor allem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbessert werden.“

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