Harbarth wird Bundes­ver­fas­sungs­richter – DAV ist erfreut über anwalt­liche Verstärkung in Karlsruhe.

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) ist erfreut, dass mit Stephan Harbarth nun endlich wieder ein Anwalts­kollege am Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt einzieht.

Harbarth wurde heute vom Bundestag zum Richter des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts gewählt. Es ist davon auszu­gehen, dass der Bundesrat ihn morgen zum Vizepräsidenten ernennt – damit würde er 2020 voraus­sichtlich der Nachfolger von Präsident Andreas Voßkuhle.

Die prakti­schen Erfah­rungen von Anwältinnen und Anwälten können aus Sicht des DAV die Arbeit des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts enorm berei­chern. Die Anwalt­schaft, immerhin größte Gruppe unter den vollju­ris­ti­schen Berufen, ist in Karlsruhe bislang stark unterrepräsentiert: Seit Beginn der Tätigkeit des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts gab es zwischen 1967 und 2005 lediglich drei Rechtsanwälte auf der Richterbank. In den letzten dreizehn Jahren sogar überhaupt keine mehr. Mit der Wahl Harbarths kann nun die Expertise der Anwalt­schaft endlich wieder Einzug in das höchste deutsche Gericht finden.

DAV-Präsident Ulrich Schellenberg hält die Entscheidung für ein gutes Signal: „Es ist wichtig, dass Richterschaft und Anwaltschaft in einem stetigen Austausch bleiben – sind wir doch alle Teil derselben rechtsstaatlichen Justizfamilie. Gerade bei allem gegenwärtigen Schlechtreden des Rechtsstaats ist das Bewusstsein dieser Gemeinsamkeit immer wieder wichtig zu betonen.“

Foto: Ulrich Schellenberg

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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