Kalbitz hat sich mit einstweiliger Verfügung wieder in die „AfD“ reingeklagt.

Eilantrag im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der „AfD“ in erster Instanz erfolgreich.

Das Landgericht Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage dem Eilantrag von Andreas Kalbitz (Antragsteller und Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die „AfD“ (Verfügungsbeklagte und Antragsgegnerin des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft im Wesentlichen stattgegeben. Der Antragsgegnerin ist daher in der ersten Instanz im Wege einer vorläufigen Regelung aufgegeben worden, dem Antragsteller bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Bundesschiedsgericht der „AfD“ alle sich aus der Mitgliedschaft in der „AfD“ und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen. 

Die Zivilkammer 63 hat ihre Entscheidung damit begründet, dass die Antragsgegnerin das in § 10 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) vorgeschriebene Verfahren nicht beachtet habe, sodass ein Rechtschutzbedürfnis für die erlassene vorläufige Regelung bestehe. 

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen. 

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden. 

Landgericht Berlin: Urteil vom 19. Juni 2020 – 63 O 50/20 –

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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