Kein Bezug zum Führer oder Nationalsozialismus bei Berlin KFZ-Kennzeichen.

„Ein Bezug zu Daten (Initialen und Geburtsdatum) aus dem familiären Umfeld des Halters ist möglich.“

Vor etwa einer Woche berichteten wir über den Entzug des KFZ-Kennzeichens „HH 1933“, das das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen zunächst als Wunschkennzeichen vergeben und dann wieder eingezogen hatte.

Das Auto-Kennzeichen „HH 1933“ durfte auch durch die Kfz-Zulassungsbehörde wieder eingezogen werden, da es an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft erinnert und daher sittenwidrig ist. Dies hatte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch Beschluss vom 30. April 2019 entschieden.

Auto-Kennzeichen „HH 1933“ darf eingezogen werden.

Die TP Presseagentur Berlin wollte nun vom Verkehrssenat in Berlin wissen, ob es auch in Berlin solche KFZ-Kennzeichen gibt, bei denen ein nationalsozialistischer Bezug assoziiert werden könnte (z.B. B – AH 1889 oder B – HH 1933).

Der Verkehrssenat teilte nun heute auf die Anfrage mit: 

„Das Kennzeichen B – AH 1889 wurde am 10.10.2016 zugeteilt und war bis Nov./Dez. 2018 gesperrt bzw. in Nutzung oder wurde reserviert. Seit dem 04.03.2019 wurde das Kennzeichen neu vergeben. Ein Bezug zu Daten (Initialen und Geburtsdatum) aus dem familiären Umfeld des Halters ist möglich.

Das Kennzeichen B – HH 1933 ist seit 2001 vergeben, dieses Kennzeichen wurde nach Halterwechsel 2003 vom neuen Halter beibehalten. Aufgrund der Übernahme des vorhandenen Kennzeichens beim Erwerb des Fahrzeugs ist ein Bezug zu nationalsozialistischem Gedankengut durch den neuen Halter nicht wahrscheinlich.“

Na dann.

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