Schallende Ohrfeige für Rot-Rot-Grün?

Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin erachtet die Vorschriften des am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen sog. „Berliner Mietendeckels“ (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln)) für verfassungswidrig und hat im Berufungsverfahren 67 S 274/19 beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen.
In einem Mieterhöhungsklageverfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 895,00 EUR auf 964,61 EUR mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 verurteilt. Mit ihrer dagegen eingelegten Berufung haben sich die Mieter unter anderem auf den im Verlaufe des Berufungsverfahrens in Kraft getretenen „Berliner Mietendeckel“ berufen und geltend gemacht, der mit der klagenden Vermieterin geschlossene Mietvertrag unterfalle dem „Mietenstopp“ des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln.
In ihrer Entscheidung vertritt die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften des „Berliner Mietendeckels“ formell verfassungswidrig seien, da dem Land Berlin insoweit die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe. Aus diesem Grund erfolge die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.
Im Falle der Verfassungsgemäßheit des „Mietendeckels“, so die Kammer, könnten sich die Mieter auf den dort angeordneten „Mietenstopp“ berufen.

Für die Berliner CDU stehe Rot-Rot-Grün wegen der LG-Entscheidung nun „vor einem Scherbenhaufen“.

Der Vorsitzende der CDU Berlin, Kai Wegner, sieht das alseine schallende Ohrfeige für Rot-Rot-Grün“.

Sehenden Auges und gegen den Rat vieler Experten habe der Berliner Senat „ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen“. Die Linkskoalition habe „Mieter und Vermieter maximal verunsichert, den Neubaumotor abgewürgt und den Mietwohnungsmarkt in Trümmer gelegt“, meint Wegner, und der Senat stehe vor dem Scherbenhaufen seiner Wohnungspolitik.
 
„Das Bundesverfassungsgericht muss möglichst schnell entscheiden. Wir brauchen endlich wieder Rechtssicherheit und gute Rahmenbedingungen für zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in Berlin. Um die Verwirrung für Mieter und Vermieter bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht noch größer zu machen, sollte Rot-Rot-Grün das Chaosgesetz aussetzen“, fordert Wegner.
 
Gutes Wohnen schaffe man nicht mit rechtswidrigen und in der Sache schädlichen Gesetzen. „Wir brauchen in Berlin ein Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen mit allen Partnern der Wohnungs-, Bau- und Immobilienwirtschaft.“

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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