Urteil im Verfahren wegen Diebstahls von vier Werken des Künstlers Gerhard Richter.

Das Amtsgericht Köln hat am heutigen Tage im Verfahren wegen Diebstahls von vier Werken des Künstlers Gerhard Richter den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35,00 € verurteilt. Ihm war vorgeworfen worden, im Juli 2016 vier Bilder des Künstlers Gerhard Richter aus dessen Altpapiertonne entwendet zu haben, die der Künstler zuvor als misslungen verworfen und darin entsorgt hatte.

Das Gericht hat den Angeklagten für schuldig befunden und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beweisaufnahme ergeben habe, dass der Angeklagte sich zu dem Anwesen des Künstlers begeben hatte und dort in der Nähe der Altpapiertonne auf dem Boden liegende Werke des Künstlers an sich genommen hat. Eine Eigentumsaufgabe durch den Künstler sei durch die Entsorgung der Gegenstände nicht anzunehmen. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Bilder dem Künstler zuzuordnen gewesen seien und auch einen nicht nur geringfügigen Wert hatten. Dies ergebe sich auch daraus, dass der Angeklagte die Werke zunächst bei dem Gerhard Richter Archiv in Dresden zur Authentifizierung und dann bei einem Auktionshaus in München zum Verkauf angeboten habe. Auch wenn die Werke auf dem legalen Kunstmarkt unverkäuflich seien, sei bei Werken eines der höchst dotierten lebenden Künstler der Welt davon auszugehen, dass für diese anderweitig dennoch ein hoher Erlös erzielbar sei.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 539 Ds 48/18.

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Foto: Gerhard Richter

Fotoquelle: By User Hps-poll on de.wikipedia – Fotograf: Hans Peter Schaefer, Url: http://www.reserv-art.de, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1052593

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