Vertrag bringt Tarifrecht der Länder zur Anwendung.

In dieser Woche wurde zwischen der Stiftung Topographie des Terrors in Berlin und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein Tarifvertrag geschlossen, nachdem die Regelungen der Länder für die etwa 100 Beschäftigten der Stiftung angewendet werden sollen. Die beiden Verhandlungsführer, Prof. Dr. Andreas Nachama für die Stiftung und Andreas Stoll für ver.di zeigen sich sehr zufrieden über die Einigung.

Der Tarifvertrag gilt ab 1. Dezember 2019 und ist nicht befristet. Für die Stiftung heißt das, dass die bislang bereits einzelvertraglich angewendete Praxis auf eine kollektiv-rechtliche Basis gestellt werde. „Mir war es besonders wichtig, den wirklich engagierten Beschäftigten der Stiftung möglichst noch in diesem Jahr diesen Tarifvertrag zu ermöglichen“, so Andreas Nachama.

Andreas Nachama

Andreas Stoll, der die besondere Beharrlichkeit der Beschäftigten im Bemühen um einen Tarifvertrag herausstellte, erklärt: “Die Stiftung betreut neben ihrer Arbeit an historischem Ort in der Niederkirchner Straße das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin-Schöneweide sowie mehrere Gedenk- und Mahnorte und trägt damit gerade in der jetzigen Zeit einen wichtigen Beitrag des Erinnerns und Wachsamseins zur Wahrung unserer Demokratie bei“.

Stiftung und ver.di sehen diesen Tarifvertrag als eine wesentliche stabile Grundlage für ein weiteres erfolgreiches und dauerhaftes Wirken der Stiftung in gesicherten Beschäftigungsverhältnissen.

Fotoquellen: TP Presseagentur Berlin

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