Verurteilung des Angeklagten im sogenannten Hamburger Raser-Fall rechtskräftig.

BGH-Beschluss vom 16. Januar 2019 – 4 StR 345/18.

Das Landgericht Hamburg hat den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Der alkoholisierte Angeklagte, der sich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befand, war in den frühen Morgenstunden des 4. Mai 2017 mit einem von ihm kurze Zeit zuvor gestohlenen Taxi-Fahrzeug in der Hamburger Innenstadt im Übergangsbereich der Straße An der Alster in die Straße Ferdinandstor auf der Flucht vor der ihn

verfolgenden Polizei bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn gefahren. Den Streckenabschnitt der leicht kurvig verlaufenden und baulich von der übrigen Fahrbahn abgetrennten Gegenfahrbahn befuhr er mit hoher Geschwindigkeit von bis zu 155 km/h. Aufgrund von Kollisionen mit dem Kantstein der Fahrbahn und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stieß nach Überqueren

einer Kreuzung am Einmündungsbereich des Ballindamms mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 km/h frontal mit einem ihm mit ca. 20 km/h entgegenkommenden Taxi zusammen. Einer der Insassen dieses Taxis verstarb noch an der Unfallstelle, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt.

Das Landgericht hat mit Blick auf die während der Verfolgungsfahrt vom Angeklagten bewusst immer weiter gesteigerten Gefahren bedingten Tötungsvorsatz angenommen, weil ihm jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Überwechselns auf die Gegenfahrbahn das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren.

Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Vorinstanz:

LG Hamburg – Urteil vom 19. Februar 2018 – 621 Ks 12/17

Quelle: BGH PM, Karlsruhe, 1. März 2019

GdP begrüßt BGH-Entscheidung.

Potsdam/Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das „unmissverständliche Signal“ des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen illegale Wettrennen auf Straßen. „Jenen, die glauben, dass ein riskantes und hochgefährliches PS-Kräftemessen auf unseren Straßen ein sportliches Kavaliersdelikt sei, haben die Richter eine deutliche Grenze aufgezeigt. Es ist gut, dass drastisches Verhalten wie Raser-Rennen konsequent und der Tragweite des Delikts angemessen geahndet wird“, betonte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, am Freitagnachmittag in Potsdam. Der BGH hatte heute zum ersten Mal ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. 

„Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist das von der GdP geforderte Zeichen der Justiz gegen rücksichtslose Raser“, unterstrich Malchow. Im März letzten Jahres hatte der BGH die vom Berliner Landgericht ausgesprochenen Mord-Urteile für zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens in der Hauptstadt noch aufgehoben.

Malchow forderte, das Entdeckungsrisiko für Raser spürbar zu erhöhen. Das sei laut dem GdP-Chef jedoch Aufgabe der Politik, die für die dünne Personaldecke bei der polizeilichen Verkehrsüberwachung verantwortlich ist.

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