EU-Migrations- und Asylpaket: EU-Kommission legt Fahrplan zur Umsetzung vor.

Nach der historischen Einigung auf das Migrations- und Asylpaket hat die EU-Kommission einen gemeinsamen Plan für die Umsetzung vorgelegt. Er soll sicherstellen, dass bis Juni 2026 alles vorbereitet ist für die Umsetzung vor Ort.

Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas sagte: „Heute legen wir ein Konzept für die nächsten zwei Jahre vor, das dazu beiträgt, das Migrations- und Asylpaket vor Ort zu verwirklichen. Damit stellt die Kommission erneut unter Beweis, dass sie alles dafür tut, dass die Mitgliedstaaten über das erforderliche Fachwissen sowie die nötige operative und finanzielle Unterstützung verfügen, um ihre rechtlichen Verpflichtungen in die Praxis umzusetzen. Nicht alle Mitgliedstaaten befinden sich in derselben Ausgangsposition, aber wir werden die Ziellinie gemeinsam erreichen.“

Zehn Komponenten, Vorlage für nationale Umsetzungspläne

Der gemeinsame Umsetzungsplan enthält eine Vorlage für die nationalen Umsetzungspläne, die von den Mitgliedstaaten bis Ende dieses Jahres angenommen werden sollen. Er ist in zehn Komponenten gegliedert, die eng miteinander verknüpft sind und parallel umzusetzen sind: 

  1. Ein gemeinsames Informationssystem für die Bereiche Migration und Asyl (Eurodac)
  2. Ein neues System für das Migrationsmanagement an den EU-Außengrenzen
  3. Gewährleistung angemessener Aufnahme- und Lebensstandards für Antragsteller entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf
  4. Faire, effiziente und einheitlichere Asylverfahren
  5. Effiziente und faire Rückkehrverfahren
  6. Ein faires und effizientes System – Umsetzung der neuen Zuständigkeitsvorschriften
  7. Gelebte Solidarität
  8. Vorsorge, Notfallplanung und Krisenreaktion
  9. Neue Garantien für Asylbewerber und schutzbedürftige Personen
  10. Neuansiedlung, Inklusion und Integration 

Nächste Schritte

Der gemeinsame Umsetzungsplan wird den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Inneres“ in dieser Woche vorgelegt. Anschließend wird er als Grundlage für die Ausarbeitung der nationalen Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten dienen, die bis Dezember 2024 erstellt werden müssen. Die Mitgliedstaaten können während des gesamten Prozesses auf die operative, technische und finanzielle Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen zählen. Die Kommission hat spezielle Unterstützungsteams eingerichtet, die bis zum Herbst alle Hauptstädte der Mitgliedstaaten besuchen werden. Diese Teams werden die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Umsetzungspläne unterstützen. 

Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts genau überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten.

Hintergrund

Im September 2020 legte die Kommission das Migrations- und Asylpaket vor, mit dem langfristige und tragfähige Lösungen für das Migrationsmanagement gefunden werden sollen. Mit dem Paket wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der durch einen umfassenden Ansatz für ein wirksames und gerechtes Migrationsmanagement für ausgewogene Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten sorgt. Nach einer politischen Einigung am 20. Dezember 2023 wurde das Paket vom Europäischen Parlament am 10. April 2024 und anschließend vom Rat am 14. Mai angenommen. Die Rechtsinstrumente des Pakets traten am 11. Juni 2024 in Kraft und werden nach zwei Jahren, d. h. ab dem 12. Juni 2026, zur Anwendung gelangen. Eine Ausnahme bildet die Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen, die bereits in heute Anwendung findet.

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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