CDU/CSU verteidigt Staatstrojaner.

„Neuregelung der Quellen-TKÜ nur Anpassung an technologische Entwicklung.“
Nur die Dümmsten unter den Kriminellen nutzten noch herkömmliche Kommunikationsmittel.

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag, wie bereits berichtet, eine neue Rechtsgrundlage für die Anwendung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und der Online-Durchsuchung gelegt. Dazu erklärte heute auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Harbarth:

„Die Kritik der Grünen geht an der Sache vorbei. Beide Maßnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig. In allen Kriminalitätsbereichen und insbesondere im Bereich des islamistischen Terrorismus erfolgt die Kommunikation heute nicht mehr über SMS oder ein gewöhnliches Telefonat, sondern über Messengerdienste, die jedem Nutzer eine starke Verschlüsselung zur Verfügung stellen. Nur die Dümmsten unter den Kriminellen nutzen noch die herkömmlichen Mittel.

Wir brauchen deshalb dringend Instrumente, die unsere Polizei in die Lage versetzen, durch den Einsatz einer bestimmten Software Kommunikation mitzulesen, bevor diese durch einen Messengerdienst verschlüsselt wird. Niemand will jedoch Messengerdienste zur Herausgabe ihrer Verschlüsselung zwingen und eine flächendeckende „Überwachung“ ermöglichen.

Lange konnten Strafverfolger nur Telefonate und SMS überwachen. Ein neues Gesetz erlaubt den Zugriff auf Messengerdienste – auch wenn sie verschlüsselt sind.

Publié par tagesschau sur vendredi 23 juin 2017

Es geht auch nicht um eine Ausweitung von Befugnissen. Die neue Rechtsgrundlage soll im digitalen Bereich nur das ermöglichen, was im analogen Bereich seit langer Zeit unumstritten ist und praktiziert wird. So stellt niemand die Möglichkeit infrage, ein Telefonat mitzuhören, eine SMS mitzulesen oder eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Diese Maßnahmen kommen nur in Fällen schwerster Kriminalität zum Einsatz und müssen von einem Richter angeordnet werden. Entsprechendes wird in Zukunft auch für den Einsatz der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung gelten. Der Deutsche Richterbund begrüßt die neunen Möglichkeiten deshalb ausdrücklich.

Der Staat hat Verantwortung für den Schutz der Bürger. Wir stehen für einen starken Rechtsstaat, der die Freiheitsrechte garantiert, und zwar alle Freiheitsrechte. Dazu gehört auch ein Recht auf vertrauliche Kommunikation. Aber es gibt auch ein Recht darauf, von Schwerstkriminellen nicht bestohlen, nicht verletzt oder gar ermordet zu werden.“

Finaler Angriff auf die Bürgerrechte.

Zeit für eine neue Bürgerrechtsbewegung

Kurz vor Ende der 18. Wahlperiode plant die Große Koalition einen der größten Angriffe auf die Grund- und Freiheitsrechte in den letzten Jahrzehnten. Es geht darum, staatliches Hacking zu einem Alltagsinstrument der Ermittlungsbehörden zu machen.

Publié par Jan Korte (MdB) sur jeudi 22 juin 2017

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