Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht Düsseldorf in Sachen Colonia Dignidad weiterhin anhängig.

Colonia-Dignidad-Arzt nun auch unter Sozialbetrugs-Verdacht?

Die Verteidigung des ehemaligen Arztes der Colonia Dignidad, Dr. Hartmut W. Hopp, hatte bereits – fristwahrend – sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 21.08.2017 eingelegt, wonach Hopp die mit chilenischem Urteil verhängte Freiheitsstrafe in Deutschland anzutreten habe.

Die TP Presseagentur berichtete darüber.

Colonia Dignidad: Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Krefeld eingelegt.

Seither wurde im andauernden Beschwerdeverfahren umfangreiches Material zur Verteidigung des Mandanten – in mehreren sehr ausführlichen Schriftsätzen und etlichen Anlagen – der Justiz übermittelt. Es bestehen nach Auffassung des Verteidigers, Helfried Roubicek, jedoch weiterhin „eine Vielzahl von Ansatzpunkten dafür, dass die Vollstreckung der chilenischen Erkenntnisse – Urteile aus den Jahren 2004, 2011 und in III. Instanz aus 2013 – im Wege des nunmehr schon sehr lange andauernden über 3-jährigen Strafvollstreckungshilfeverfahrens (Exequaturverfahren) auf Antrag der Republik Chile in Deutschland nicht zulässig und mithin auch nicht für vollstreckbar erklärbar sind, weil sie den Mindeststandards gemäß dem GG, der EMRK und den menschenrechtskonformen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und eines fairen Verfahrens nicht entsprechen“.

Zum ca. 8-minütigen TV-Bericht in der Sendung FAKT vom 21.11.2017 „Colonia-Dignidad-Täter unter Sozialbetrugs-Verdacht“ äußert sich Dr. Hartmut W. Hopp nicht im Detail.

http://mediathek.daserste.de/FAKT/Colonia-Dignidad-T%C3%A4ter-unter-Sozialbetru/Video?bcastId=310854&documentId=47789232

Er bat seinen Strafverteidiger Helfried Roubicek aus dem Landkreis Rostock jedoch um folgende kurze Klarstellungen für ihn:

Roubicek sagte heute, auch gegenüber der TP Presseagentur:

Zutreffend sei, dass Hopp im Jahre 2011 entsprechende Anträge auf Unterstützung bei den zuständigen Stellen in Krefeld gestellt hat und auch heute staatliche Leistungen bezieht.

Zutreffend sei auch, dass Hopp bei Antragstellung alle nötigen Angaben gemacht hat. Dazu gehörte auch ein ausführliches Gespräch mit verschiedenen Amtsträgern bei der zuständigen Behörde.

Jegliche dem Arzt Hopp gemachten Vorwürfe des Sozialbetruges werden von ihm bestritten. Hopp wörtlich: „Die in der Sendung FAKT vom 21.11.2017 bezüglich meiner Person geäußerten Beschuldigungen entsprechen nicht den Tatsachen.“

Zutreffend sei, und darauf lege Hartmut W. Hopp besonderen Wert und mithin um Weitergabe seiner weiteren einzigen konkreten Worte: „Die von mir im September 2011 vor dem Sozialamt Krefeld geleisteten Erklärungen entsprechen der Wahrheit, und bei dem in diesem Rahmen erwähnten Besitz handelt es sich um seit dem Jahr 1997 bis zum heutigen Datum von der chilenischen Justiz beschlagnahmten Besitz zwecks Gewährleistung von Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Krefelder Behörde ist darüber von mir nachweislich erschöpfend unterrichtet worden“.

Unzutreffend sei im Übrigen auch, dass Hartmut W. Hopp in Deutschland wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch in 20 Fällen verurteilt wurde. Bestritten werden von ihm schließlich auch alle sonstigen Vorwürfe, die im gestrigen TV-Beitrag (FAKT) gegen ihn als seine angeblichen strafbaren Handlungen, die er in Chile begangen haben soll, durch Dritte erhoben werden.

Letztendlich werde Dr. Hartmut W. Hopp persönlich den Medien für ein Interview nicht zur Verfügung stehen; eine weitergehende Erklärung zur Sache des TV-Beitrages von FAKT vom 21.11.2017 werde es aktuell daher nicht geben.

TP Presseagentur/dj

Foto: (links) RA Helfried Roubicek, (rechts) Hartmut Hopp

Collage: TP Presseagentur Berlin

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